inexogy smart metering GmbH & Co. KG - Stand: 30. Januar 2024
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bzw. „AGB” genannt) und die ggf. zusätzlich vereinbarten Bedingungen in den Auftragsformularen und den etwaigen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und der jeweiligen produktspezifischen Preisliste (zusammen „der Vertrag“ oder „die Vertragsbedingungen“) gelten für alle Dienstleistungen, welche die inexogy GmbH (nachfolgend „inexogy“ genannt) für den Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt. Die von inexogy angebotenen Dienstleistungen umfassen namentlich die Bereitstellung, Installation und den Betrieb von Zählern (Zähler und Smart Meter Gateway für verschiedene Energieträger wie z.B. Strom oder Gas, nachfolgend nur noch „Zähler“ genannt) als Messstellenbetreiber an der Messstelle (Zählpunkt) des Kunden und alle sonstigen dem Kunden auf dieser Grundlage erbrachten Dienste (nachfolgend „Dienstleistung“ genannt). Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen in einem etwaigen Auftragsformular, den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und den produktspezifischen Preislisten gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: Preisliste, Auftragsformular, produktspezifische Leistungsbeschreibung, Allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn inexogy ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. inexogy hat das Recht, diese AGB zu ändern, soweit dadurch die wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden, und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung. inexogy kann außerdem Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB vornehmen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzeslage ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
1.3. inexogy ist berechtigt, die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird und von dieser nicht maßgeblich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn auf dem Markt technische Neuerungen für die Dienstleistungen verfügbar sind, oder wenn Dritte ihr Angebot von Vorleistungen ändern, die für die Leistungen der inexogy erforderlich sind.
1.4. Nach den Ziffern 1.2 und 1.3 beabsichtigte Änderungen werden sechs Wochen nach Mitteilung an den Kunden wirksam. Alle übrigen Änderungen werden wirksam, wenn diese dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt wurden und der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Auf das Sonderkündigungsrecht ist der Kunde in der Änderungsmitteilung hinzuweisen.
2.1. Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, kommt der Vertrag über die jeweilige Dienstleistung zustande, wenn ein verbindliches Angebot des Kunden durch inexogy mittels einer Auftragsbestätigung angenommen wurde. Das Angebot gilt spätestens als durch inexogy angenommen, wenn die Dienstleistung durch inexogy zur Verfügung gestellt wurde.
2.2. Zur Annahme eines Angebotes ist inexogy nicht verpflichtet. Der Kunde hält sich drei Monate an seinen Auftrag gegenüber inexogy gebunden.
3.1. inexogy bietet als Messstellenbetreiber durch eine Auswertung der über die Zähler erhobenen Verbrauchsdaten eine effizientere Übersicht über den Energieverbrauch, statistische Vergleiche, Hinweise auf mögliche Ersparnisse und Hinweise auf Produkte oder Dienste von Dritten an. Die Validität sämtlicher Dienste (Übersichten, Vergleiche, Hinweise, Transaktionen) hängen hierbei von der Richtigkeit und der Aktualität der übermittelten Daten über den beim Kunden installierten Zähler ab.
3.2. Soweit inexogy dem Kunden im Rahmen der Verbrauchsauswertung Hinweise auf Dienstleistungen oder Produkte fremder Anbieter (Fremdangebote von Fremdanbietern) gibt, ist dem Kunden bekannt, dass diesen Hinweisen vertragliche Absprachen zwischen inexogy und den Fremdanbietern zugrunde liegen können. Derartige Zuordnungen oder etwaige Hinweise auf Fremdangebote werden ausschließlich automatisch generiert. Die Überprüfung und Plausibilisierung dieser Hinweise auf das individuelle Verbrauchsverhalten des Kunden obliegt dem Kunden. inexogy übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für die Erhältlichkeit etwaiger Dienstleistungen oder Produkte von Fremdanbietern gemäß dem erteilten Hinweis.
3.3. Der Kunde willigt ein, dass sämtliche Dienste von inexogy ausschließlich über das Internet und im Wege der elektronischen Datenverarbeitung und Speicherung automatisiert aufgrund der erhobenen Verbrauchsinformationen und statistischer Vergleichszahlen erbracht werden.
4.1. Soweit inexogy ihrem Kunden die Möglichkeit einräumt, innerhalb von moderierten Foren und Diskussionsgruppen Nachrichten zu posten, räumt der Kunde inexogy mit dem Posten seiner Nachricht ohne Entgelt oder sonstige Gegenleistung die notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, die für die Veröffentlichung des Textes im Internet/Forum notwendig sind, insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugängigmachung gem. § 19 a Urheberrechtsgesetz. Im Übrigen verbleiben die Nutzungsrechte beim Nutzer.
4.2. Dem Kunden ist es untersagt, in Foren, Diskussionen oder in sonstiger Weise auf der Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. inexogy behält sich das Recht vor, einzelne Beiträge zu kürzen oder zu löschen oder Kunden von der Teilnahme an Foren auszuschließen.
5.1. inexogy erbringt mit ihrem Dienstleistungsangebot keine Beratung in Finanz-, Vermögens-, Steuer- oder Rechtsberatungsangelegenheiten.
5.2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die von inexogy aus der Verbrauchsauswertung abgeleiteten Informationen und Fremdangebote tatsächlich seinen Bedürfnissen entsprechen.
6.1. Soweit mit dem Kunden schriftlich nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 (in Worten: „vierundzwanzig“) Monaten. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate und kann unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist zum jeweiligen Laufzeitende von jeder Partei gekündigt werden.
6.2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch inexogy nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, wenn
a. der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug gerät oder
b. gegen wesentliche Kundenobliegenheiten verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung abstellt.
6.4. Kündigungen bedürfen der Textform.
6.5. Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist dieser verpflichtet, die vertragliche Vergütung bis zu dem Zeitpunkt der ordentlichen Vertragsbeendigung zu zahlen.
6.6. Im Umzugsfall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer amtlichen Ummeldebestätigung.
7.1. Notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der inexogy ist die Installation des Zählers beim Kunden.
7.2. Der dem Kunden für die Vertragsdauer überlassene Zähler bleibt Eigentum der inexogy. Bei Beeinträchtigung des Eigentumsrechts durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust ist inexogy unverzüglich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann inexogy den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadenersatz verlangen. Im Falle der Zerstörung des Geräts, die auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist, hat der Kunde die erforderlichen Reparaturkosten bzw. bei Unmöglichkeit der Reparatur die Austauschkosten des Zählers zu ersetzen.
7.3. inexogy behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der technischen Entwicklung oder Veränderungen von regulatorischen oder anderen für die Leistungserbringung wesentlichen Umständen anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Ferner behält sich inexogy das Recht vor, Leistungen zu ändern sowie Änderungen der Technik oder Systeme vorzunehmen, auch wenn dies bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen erforderlich macht, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht ist der Kunde verpflichtet, auf das Änderungsverlangen innerhalb der von inexogy angemessenen gesetzten Frist zu reagieren. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, kann inexogy den Vertrag nach erneutem Abhilfeverlangen unter Fristsetzung von drei Tagen fristlos in entsprechender Anwendung von § 6.3 kündigen.
7.4. inexogy ist berechtigt, die Dienstleistung vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam und/oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die genannten Einschränkungen aufgrund von Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sind vom Kunden zu dulden und werden in angegebene Verfügbarkeitszeiten nicht eingerechnet.
7.5. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von inexogy liegende und von inexogy nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen oder Netzelementen anderer Netzbetreiber, auf die inexogy im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistung zurückgreifen muss, entbindet die inexogy für ihre Dauer sowie einer angemessenen Anlauffrist von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
7.6. Zur Wartung von Geräten und Leitungen notwendige Betriebsunterbrechungen sind vom Kunden zu dulden.
7.7. Im Rahmen einer funkbasierten Internetanbindung des Zählers kann wegen technischer Änderungen an den Funkanlagen sowie sonstiger Maßnahmen die Leistungserbringung vorübergehend eingeschränkt sein. Ferner kann es durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten und Hindernisse zu Störungen der Übertragungsgeschwindigkeit und damit zu einer vorübergehenden Einschränkung des Leistungsumfanges kommen. inexogy wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige vorübergehende Leistungseinschränkungen bzw. Störungen zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Netzbetreiberausfälle sind von inexogy nicht zu vertreten. Hierzu gilt Ziff. 7.5 entsprechend.
8.1. Zur Erbringung des Dienstes der inexogy hat der Kunde inexogy eine Internetanbindung zur Verfügung zu stellen. Verfügt der Kunde nicht über eine Internetanbindung, kann der Kunde die Dienstleistung von inexogy nur in Anspruch nehmen, wenn er die inexogy zusätzlich und kostenpflichtig mit der Installation einer funkbasierten Internetanbindung beauftragt hat. Die Nutzung der funkbasierten Internetanbindung ist auf die Erbringung der Dienstleistung der inexogy beschränkt.
8.2. Der Kunde hat die zur Erbringung der Dienstleistung der inexogy erforderlichen Installationsarbeiten zu dulden. Hierzu gehört insbesondere, dem von inexogy beauftragten Installationspartner den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die Räumlichkeiten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen, Obacht auf die von inexogy installierten Geräte zu geben und der inexogy jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten zwecks Durchführung von Wartungsarbeiten oder im Falle der Vertragsbeendigung zwecks Deinstallation zu geben. Zugangstermine werden mit dem Kunden zuvor abgestimmt. Bei Nichteinhaltung von Terminabsprachen ist inexogy berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal € 99,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu erheben und gesondert zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass inexogy ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. inexogy ist zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt, wenn die Erstinstallation des Zählers aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitert.
8.3. Mit abgeschlossener Installation gilt die Dienstleistung der inexogy als bereitgestellt.
8.4. Soweit inexogy zur Erbringung ihrer Dienstleistung dem Kunden Zugangsdaten überlässt, sind diese vom Nutzer geheim zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche aufgrund missbräuchlicher Nutzung des Zählers oder der bereitgestellten funkbasierten Internetanbindung entstandene Kosten zu tragen.
8.5. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig.
8.6. Störungen der Dienstleistungen sind vom Kunden unverzüglich an inexogy zu melden. Ist die Störung vom Kunden zu vertreten, so hat er die dadurch verursachten Kosten zu tragen.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage nach den technischen Bestimmungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers zu betreiben.
9.1. inexogy gewährleistet die Erbringung ihrer Dienstleistung nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und nach Maßgabe aller Regelungen dieser AGB. In diesem Rahmen wird inexogy Störungen ihrer Dienstleistung beseitigen.
9.2. inexogy hat ihre Plattform darauf angelegt, an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag zur Verfügung zu stehen. inexogy wird sich im Rahmen der technisch und ökonomisch sinnvollen Möglichkeiten darum bemühen, ihre Systeme so zu dimensionieren, dass eine maximale Verfügbarkeit bei kurzen Antwortzeiten zur Verfügung steht.
9.3. inexogy behält sich eine zeitweilige Beschränkung ihrer Dienstleistung aus allen in diesen AGB genannten Gründen vor.
10.1. Für Schäden des Kunden (z.B. auch bei der Erbringung von Installationsarbeiten) haftet inexogy nur, falls der Schaden (a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder (b) im Falle von leichter Fahrlässigkeit, soweit es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Falle von (b) ist die Haftung der inexogy der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für inexogy vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für den Schadensumfang. Im Rahmen dieser Begrenzung gilt als vertragstypischer Schaden eine Haftungssumme bis zu einer Höhe von € 2.500,00 pro Schadensfall und für mehrere Schadensfälle in einem Kalenderjahr eine Haftungssumme bis zu einer Höhe von € 5.000,00.
10.2. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
10.3. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der inexogy.
11.1. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. Preisangabe ergeben. inexogy ist berechtigt, alle Entgelte im Voraus zu berechnen.
11.2. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Soweit der Kunde inexogy keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag fünf (5) Werktage nach Rechnungsdatum im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der inexogy gutgeschrieben sein. inexogy ist nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck zu akzeptieren. Hat der Kunde inexogy eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt, bucht inexogy den Rechnungsbetrag fünf (5) Werktage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden ab. inexogy wird den Kunden über die Abbuchungsfrist von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum in jeder Rechnung als Lastschriftankündigungsfrist hinweisen (Vorab-Information bzw. Pre-Notification). Auf Verlangen der inexogy kann der Kunde zur Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates verpflichtet werden. Der Kunde kommt in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf, wenn keine fristgerechte Zahlung erfolgt.
11.3. Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung von Lastschriften trägt der Kunde mindestens in Höhe einer Pauschale von € 10,00,-, sofern die Rückbelastung von ihm zu vertreten ist. inexogy steht der Nachweis höherer, dem Kunden der Nachweis geringerer Bearbeitungskosten offen.
12.1. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
12.2. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn seine Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
12.3. Der Kunde darf Ansprüche gegen inexogy nicht an Dritte ohne Zustimmung von inexogy abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
13.1. Soweit für die vertragsgegenständliche und ordnungsgemäße Erbringung der von inexogy erbrachten Dienstleistung erforderlich, erhebt, speichert und verarbeitet inexogy alle über den Zähler generierten Daten zu den nach diesem Vertrag vorgesehenen Verarbeitungszwecken. Der Kunde willigt hierbei ausdrücklich darin ein, dass
a. alle personenbezogenen Daten, die für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des in diesen AGB niedergelegten Vertragszwecks und zu dem nachfolgend dargelegten Umfang notwendig sind, von inexogy erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Dies gilt für Bestandsdaten, zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail, Telefon sowie Nutzungsdaten wie beispielsweise Verbrauchsdaten, Benutzername, Kennwort und IP-Adresse;
b. die durch einen intelligenten Zähler ggf. automatisch erfassten Verbrauchsdaten mittels elektronischer Datenverarbeitung dahingehend aufbereitet werden dürfen, dass der persönliche Verbrauch und dessen Zusammensetzung anschaulich abgebildet und durch Datenanalyse einzelnen Verbrauchern/Kunden zugeordnet werden darf;
c. dem Kunden auf Grundlage seiner Verbrauchsdaten und statistischer Verfahren ggf. Hinweise auf mögliche Ersparnisse und andere finanzielle Vorteile gegeben werden dürfen;
d. dem Kunden auf Grundlage seiner Verbrauchsdaten relevante Angebote und Werbung – auch von Drittunternehmen - angezeigt werden dürfen;
e. alle abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dem Energieversorger des Kunden zur Verfügung gestellt werden dürfen;
f. die anonymisierten und aggregierten Daten zu Marktforschungs-, Werbe-, Produktentwicklungs- und Vergleichszwecken verwendet und gegebenenfalls auch an Dritte weitergegeben werden dürfen;
g. die Nutzungsdaten des Kunden unter anderem mit Hilfe von Cookies erhoben, verarbeitet und genutzt und für Zwecke der Systemoptimierung eingesetzt werden dürfen.
13.2. Im Übrigen gelten die auf der Internetseite der inexogy veröffentlichten bzw. auf Auftragsformularen verwendeten besondere Datenschutzbestimmungen.
14.1. inexogy ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen an mit inexogy verbundene Unternehmen (vgl. § 15 ff. AktG), Rechtsnachfolger oder Übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen. inexogy wird den Kunden entsprechend schriftlich hierüber unterrichten.
14.2. Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (beispielsweise per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform (z.B. Online-Formular der Website der inexogy) erfolgen.
14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist Saarbrücken, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in diesem Falle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gemeinsam Gewolltem wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
14.5. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen inexogy und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.