FAQ zu unserer intelligenten Messtechnik

Hier finden Sie Antwort auf die am häufigsten gestellten Fragen

Ob Vertragslaufzeit, Installationszeit, Datenschutz, dynamische Stromtarife oder Kaskadenmessungen – auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen, die rund um unsere Messtechnik gestellt werden. Finden Sie nicht die passende Antwort, können Sie dieses Formular nutzen, um uns Ihre Fragen zu stellen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
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Sie möchten wissen, wie genau der Bestellprozess aussieht? Dann schauen Sie sich gerne unser YouTube-Video dazu an!

Bestellung und Vertrag

Wie bestelle ich ein iMSys bei inexogy?

Unter shop.inexogy.com können alle Interessenten einen zu ihren Bedürfnissen passenden Zähler konfigurieren und diesen in wenigen Schritten bestellen. Welcher Zähler genau benötigt wird – ob iMSys oder RLM, wandler- oder direktmessend, Ein- oder Zweirichtungszähler – wird anhand weniger Fragen ermittelt. Alle wichtigen Angaben wie die Kontaktdaten, der Installationsort, die Zählernummer oder die MeLo-ID können ebenfalls komfortabel online eingetragen werden. Dieses kurze Video zeigt Ihnen, wie Sie die Bestellung durchführen können.

Wie bestelle ich einen RLM-Zähler bei inexogy?

RLM-Zähler werden in der Regel bei einem jährlichen Verbrauch, einer Erzeugung oder einer Einspeisung von mehr als 100.000 kWh eingesetzt und können schnell über unsere Bestellstrecke konfiguriert und bestellt werden.

Möchten Sie einen RLM-Zähler bestellen, geben Sie bitte bei der Frage nach Ihrem Verbrauch und Ihrer Einspeisung bei einem der beiden Felder einen Wert von mehr als 100.000 kWh ein. Dadurch wird Ihnen automatisch der passende RLM-Zähler vorgeschlagen. Ob Ein- oder Zweitarifzähler, direkt- oder wandlermessend wird anschließend anhand weiterer einfacher Fragen ermittelt.

Wichtiger Hinweis: Viele Netzbetreiber fordern auch einen RLM-Zähler mit einem jährlichen Verbrauch, einer Erzeugung oder Einspeisung unter 100.000 kWh. Geben Sie in dem Fall bei der Bestellung einfach in einem der oben genannten Felder 100.000 kWh ein, sodass Ihnen ein RLM-Zähler vorgeschlagen wird.

Wo finde ich die AGB zu meiner Bestellung?

Kurz bevor Sie die Bestellung final abschließen, müssen unter anderem den AGBs zugestimmt werden. Diese finden Sie unter inexogy.com/agb. Wie bei allen Online-Verträgen ist es ratsam, sich mit den AGBs sorgfältig auseinanderzusetzen.

Können Zusatzkosten anfallen und wo finde ich diese?

Bei Bestellungen von intelligenten Messsystemen und RLM-Zählern über unsere Bestellstrecke fallen in der Regel keine Zusatzkosten an. Nehmen Sie jedoch eine der Zusatzdienstleistungen in Anspruch, die unter inexogy.com/zusatzdienstleistungen aufgeführt sind, werden die entsprechenden Kosten berechnet. Aus diesem Grund bestätigen Sie kurz vor Vertragsabschluss, dass Sie die Preisliste für Zusatzdienstleistungen zur Kenntnis genommen haben.

Welche Bestimmungen gelten bezüglich des Datenschutzes?

Unsere Datenschutzbestimmungen, denen bei der Bestellung unserer Messtechnik zugestimmt werden muss, finden Sie unter inexogy.com/datenschutz/#kunden.

Was gilt bezüglich des Widerrufsrechts?

Alle Kunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den online abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsformular finden Sie unter inexogy.com/widerrufsformular

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Die Privatkundenverträge sind mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten angesetzt. Für Unternehmen gibt es im Formular zur Angabe der Daten die Option, eine Vertragslaufzeit von 96 Monaten zu wählen.

Wenn ich bei inexogy das Angebot der Messstelle annehme, entfällt dann die Gebühr für den Messstellenbetrieb bei meinem derzeitigen Anbieter?

Ja, das Messentgelt bei Ihrem bisherigen Anbieter sollte entfallen, sobald inexogy den Messstellenbetrieb übernommen hat. In der Praxis kann dies jedoch komplexer sein:

Einerseits ist das Messentgelt bei manchen Grundversorgern Teil des Grundpreises, und nicht alle Versorger sind bereit, das Messentgelt aus der Rechnung zu streichen.

Andererseits haben viele Energieversorger weiterhin Schwierigkeiten, die Messentgelte wegfallen zu lassen, wenn Verbraucher einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie inexogy beauftragen.

Unter folgendem Link finden Sie eine Beschwerdevorlage, die Sie bei der Reklamation bei Ihrem Energieversorger oder dem grundzuständigen Messstellenbetreiber unterstützen kann.

Wann ist meine Bestellung vollständig und kann von inexogy bearbeitet werden?

Direkt nach Ihrer Bestellung erhalten Sie – neben einer Bestelleingangsbestätigung – eine E-Mail mit dem Betreff „Fehlende Angaben zu Ihrer Bestellung“. In dieser E-Mail bitten wir Sie, ein oder mehrere Fotos Ihres aktuellen Zählers hochzuladen und eventuell fehlende Angaben (z. B. Zählernummer oder Datenübertragungsmethode) zu ergänzen.

Sollten diese Informationen nicht bereitgestellt werden, können wir Ihre Bestellung leider nicht bearbeiten, und sie wird nach 30 Tagen automatisch storniert.

Im Shop kann immer genau ein Zähler konfiguriert werden. Wie tausche ich mehrere Zähler aus, ohne auch mehrere Gateways zu erhalten?

Das lässt sich wie folgt abbilden: Bei der ersten Bestellung wählen Sie in der ersten Frage „Gibt es am Zählerstandort bereits ein zertifiziertes intelligentes Messsystem (iMSys) von inexogy oder haben Sie bereits eins bestellt?“ die Option „nein“. So bestellen Sie einen Zähler inklusive Smart Meter Gateway.

Für die weiteren Bestellungen wählen Sie bitte „ja“ bei der ersten Frage. Damit bestellen Sie jeweils nur einen Zusatzzähler, der an das Smart Meter Gateway des ersten bestellten Zählers angebunden werden kann.

Bestellung und Vertrag

Wie bestelle ich ein iMSys bei inexogy?

Unter shop.inexogy.com können alle Interessenten einen zu ihren Bedürfnissen passenden Zähler konfigurieren und diesen in wenigen Schritten bestellen. Welcher Zähler genau benötigt wird – ob iMSys oder RLM, wandler- oder direktmessend, Ein- oder Zweirichtungszähler – wird anhand weniger Fragen ermittelt. Alle wichtigen Angaben wie die Kontaktdaten, der Installationsort, die Zählernummer oder die MeLo-ID können ebenfalls komfortabel online eingetragen werden. Dieses kurze Video zeigt Ihnen, wie Sie die Bestellung durchführen können.

Wie bestelle ich einen RLM-Zähler bei inexogy?

RLM-Zähler werden in der Regel bei einem jährlichen Verbrauch, einer Erzeugung oder einer Einspeisung von mehr als 100.000 kWh eingesetzt und können schnell über unsere Bestellstrecke konfiguriert und bestellt werden.

Möchten Sie einen RLM-Zähler bestellen, geben Sie bitte bei der Frage nach Ihrem Verbrauch und Ihrer Einspeisung bei einem der beiden Felder einen Wert von mehr als 100.000 kWh ein. Dadurch wird Ihnen automatisch der passende RLM-Zähler vorgeschlagen. Ob Ein- oder Zweitarifzähler, direkt- oder wandlermessend wird anschließend anhand weiterer einfacher Fragen ermittelt.

Wichtiger Hinweis: Viele Netzbetreiber fordern auch einen RLM-Zähler mit einem jährlichen Verbrauch, einer Erzeugung oder Einspeisung unter 100.000 kWh. Geben Sie in dem Fall bei der Bestellung einfach in einem der oben genannten Felder 100.000 kWh ein, sodass Ihnen ein RLM-Zähler vorgeschlagen wird.

Wo finde ich die AGB zu meiner Bestellung?

Kurz bevor Sie die Bestellung final abschließen, müssen unter anderem den AGBs zugestimmt werden. Diese finden Sie unter inexogy.com/agb. Wie bei allen Online-Verträgen ist es ratsam, sich mit den AGBs sorgfältig auseinanderzusetzen.

Können Zusatzkosten anfallen und wo finde ich diese?

Bei Bestellungen von intelligenten Messsystemen und RLM-Zählern über unsere Bestellstrecke fallen in der Regel keine Zusatzkosten an. Nehmen Sie jedoch eine der Zusatzdienstleistungen in Anspruch, die unter inexogy.com/zusatzdienstleistungen aufgeführt sind, werden die entsprechenden Kosten berechnet. Aus diesem Grund bestätigen Sie kurz vor Vertragsabschluss, dass Sie die Preisliste für Zusatzdienstleistungen zur Kenntnis genommen haben.

Welche Bestimmungen gelten bezüglich des Datenschutzes?

Unsere Datenschutzbestimmungen, denen bei der Bestellung unserer Messtechnik zugestimmt werden muss, finden Sie unter inexogy.com/datenschutz/#kunden.

Wechselprozesse

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich den Messstellenbetreiber wechseln?

So wie Sie die freie Wahl bei Ihrem Energieversorger haben, so können Sie sich auch Ihren Messstellenbetreiber und Messdienstleister selbst aussuchen. Dies ist im Messstellenbetriebsgesetz (§ 5) festgelegt:

§ 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers

(1) Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des nach § 3 Absatz 1 Verpflichteten von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 gewährleistet ist.

(2) Der neue und der bisherige Messstellenbetreiber sind verpflichtet, die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Verträge abzuschließen und einander die dafür erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. Der bisherige Messstellenbetreiber hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, es sei denn, Aufbewahrungsvorschriften bestimmen etwas anderes.

Wie stimmt inexogy den Zählerwechsel mit meinem Netzbetreiber ab?

Sobald ein Installationstermin vereinbart wurde, informieren wir den Netzbetreiber über den geplanten Zählerwechsel. Der Netzbetreiber muss den Zählerwechsel entsprechend freigeben, damit er am vereinbarten Tag stattfinden kann.

Kann der grundzuständige Messstellenbetreiber den Zählerwechsel verweigern?

In der Theorie ist dies nicht möglich, allerdings gibt es in der Realität immer wieder Fälle, in denen dies passiert. Da wir für die Installation zwangsläufig die Genehmigung des Netzbetreibers benötigen, kann es in solchen Fällen geschehen, dass die Installation sich hinauszögert.

Wer ist mein aktueller Messstellenbetreiber?

Haben Sie sich nicht aktiv um einen anderen Messstellenbetreiber gekümmert, handelt es sich in der Regel um den örtlichen Netzbetreiber, der automatisch die Zuständigkeit für Ihre Messstelle hat.

Ich habe einen Zähler vom grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber. Muss ich etwas tun oder muss ich meinen Netzbetreiber informieren?

Nein, wir übernehmen für Sie alle Formalitäten. Mit Ihrer Bestellung erteilen Sie uns eine Vollmacht, den Wechsel des Stromzählers nach den aus § 14 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) hervorgehenden rechtlichen Bedingungen abzuwickeln. Sie müssen sich also um nichts kümmern.

Ich habe einen Zähler von einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Muss ich selbst kündigen?

Ja, als Kunde eines anderen wettbewerblichen Messstellenbetreibers sind Sie bei einem Wechsel zu inexogy selbst zuständig für die Kündigung. Haben Sie einen Zähler vom Netzbetreiber, müssen Sie sich um nichts kümmern.

Der Zähler ist installiert. Wie erfährt der Netzbetreiber meine neue Zählernummer?

Nach der Installation prüfen wir innerhalb einer Woche die Montagescheine und die Fotodokumentation unserer Elektriker und schließen mit dem Netzbetreiber den Zählerwechsel ab. In diesem Zuge wird auch die neue Zählernummer an Ihren Netzbetreiber übermittelt.

Wie erfährt mein Energieversorger vom Zählertausch und den veränderten Zählerständen?
Im Zuge der Wechselprozesse informieren wir den Verteilnetzbetreiber (VNB) über die neue Zählernummer und geben den Zählerstand des alten Zählers weiter. Der VNB wiederum sendet eine Änderungsmeldung an den Lieferanten.

Wechselprozesse

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich den Messstellenbetreiber wechseln?

So wie Sie die freie Wahl bei Ihrem Energieversorger haben, so können Sie sich auch Ihren Messstellenbetreiber und Messdienstleister selbst aussuchen. Dies ist im Messstellenbetriebsgesetz (§ 5) festgelegt:

§ 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers

(1) Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des nach § 3 Absatz 1 Verpflichteten von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 gewährleistet ist.

(2) Der neue und der bisherige Messstellenbetreiber sind verpflichtet, die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Verträge abzuschließen und einander die dafür erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. Der bisherige Messstellenbetreiber hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, es sei denn, Aufbewahrungsvorschriften bestimmen etwas anderes.

Wie stimmt inexogy den Zählerwechsel mit meinem Netzbetreiber ab?

Sobald ein Installationstermin vereinbart wurde, informieren wir den Netzbetreiber über den geplanten Zählerwechsel. Der Netzbetreiber muss den Zählerwechsel entsprechend freigeben, damit er am vereinbarten Tag stattfinden kann.

Kann der grundzuständige Messstellenbetreiber den Zählerwechsel verweigern?

In der Theorie ist dies nicht möglich, allerdings gibt es in der Realität immer wieder Fälle, in denen dies passiert. Da wir für die Installation zwangsläufig die Genehmigung des Netzbetreibers benötigen, kann es in solchen Fällen geschehen, dass die Installation sich hinauszögert.

Wer ist mein aktueller Messstellenbetreiber?

Haben Sie sich nicht aktiv um einen anderen Messstellenbetreiber gekümmert, handelt es sich in der Regel um den örtlichen Netzbetreiber, der automatisch die Zuständigkeit für Ihre Messstelle hat.

Ich habe einen Zähler vom grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber. Muss ich etwas tun oder muss ich meinen Netzbetreiber informieren?

Nein, wir übernehmen für Sie alle Formalitäten. Mit Ihrer Bestellung erteilen Sie uns eine Vollmacht, den Wechsel des Stromzählers nach den aus § 14 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) hervorgehenden rechtlichen Bedingungen abzuwickeln. Sie müssen sich also um nichts kümmern.

Installation

Darf ich meinen Zähler selbst installieren?

Nein, auf keinen Fall. Die Installation intelligenter Messsysteme ist kein Kinderspiel, weshalb unsere geschulten Installateure mit langjähriger Berufserfahrung diese übernehmen.

Wie lange dauert es, bis der Zähler installiert wird?

Standardmäßig kann mit einer Installationszeit von etwa 8 bis 19 Wochen gerechnet werden – vorausgesetzt, Ihr Netzbetreiber oder grundzuständiger Messstellenbetreiber erteilt uns die Genehmigung für den Zählerwechsel unverzüglich.

Wie wird der Installationstermin vereinbart?

Der Installationstermin wird mit Ihnen per E-Mail vereinbart, und Sie erhalten auch alle weiteren relevanten Termininformationen per E-Mail.

Wie läuft die Installation ab?

Sobald unser Monteur bei Ihnen vor Ort ist, besichtigt er zuerst den Zählerstandort und prüft den Mobilfunkempfang oder die Internetanbindung. Wenn der Zählerstandort in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, kann unser Monteur mit der Demontage Ihres alten Zählers beginnen. Ist Ihr alter Zähler ausgebaut, beginnt unser Monteur mit der Montage Ihres neuen inexogy-Zählers. Zum Installationsabschluss stellt unser Monteur noch die Datenanbindung des Zählers her.

Was muss ich für die Installation vorbereiten?

Damit die Installation Ihres neuen inexogy-Zählers schnell und reibungslos verläuft, können Sie den Wechsel vorbereiten: Zum einen ist es wichtig, dass Ihr Zählerschrank zugänglich und freigeräumt ist.

Falls Sie bei der Bestellung Ihres Smart Meters eine Datenübertragung per LAN ausgewählt haben, müssen Sie vor der Installation sicherstellen, dass im Zählerschrank eine Internetverbindung verfügbar ist.

Wie lange dauert die Installation?

Der Austausch Ihres alten Zählers durch unseren inexogy-Zähler dauert meistens etwa eine Stunde.

Wer übernimmt die Installation?

Durchgeführt wird Ihr Zählerwechsel durch einen unserer beauftragten und erfahrenen Installateure. Alle unsere Installateure sind zertifiziert und besitzen langjährige Berufserfahrung.

Was passiert mit meinem alten Zähler?

Ihr alter ausgebauter Zähler wird von uns an Ihren alten Messstellenbetreiber gesendet. Des Weiteren wird der Zählerstand oder die Zählerstände Ihres alten Zählers dokumentiert und an Ihren Verteilnetzbetreiber übermittelt.

Was passiert, wenn es Probleme bei der Installation gibt?

Wie im Alltag kann es leider auch beim Zählerwechsel zu unvorhergesehenen Problemen kommen. Sollten Probleme auftreten, dokumentiert unser Installateur diese und kontaktiert noch bei Ihnen vor Ort unseren technischen Support, um eine Lösung zu finden. Daraufhin wird sich unser Support umgehend bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und mit Ihnen einen neuen Termin zu vereinbaren.

Installation

Darf ich meinen Zähler selbst installieren?

Nein, auf keinen Fall. Die Installation intelligenter Messsysteme ist kein Kinderspiel, weshalb unsere geschulten Installateure mit langjähriger Berufserfahrung diese übernehmen.

Wie lange dauert es, bis der Zähler installiert wird?

Standardmäßig kann mit einer Installationszeit von etwa 8 bis 19 Wochen gerechnet werden – vorausgesetzt, Ihr Netzbetreiber oder grundzuständiger Messstellenbetreiber erteilt uns die Genehmigung für den Zählerwechsel unverzüglich.

Wie wird der Installationstermin vereinbart?

Der Installationstermin wird mit Ihnen per E-Mail vereinbart, und Sie erhalten auch alle weiteren relevanten Termininformationen per E-Mail.

Wie läuft die Installation ab?

Sobald unser Monteur bei Ihnen vor Ort ist, besichtigt er zuerst den Zählerstandort und prüft den Mobilfunkempfang oder die Internetanbindung. Wenn der Zählerstandort in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, kann unser Monteur mit der Demontage Ihres alten Zählers beginnen. Ist Ihr alter Zähler ausgebaut, beginnt unser Monteur mit der Montage Ihres neuen inexogy-Zählers. Zum Installationsabschluss stellt unser Monteur noch die Datenanbindung des Zählers her.

Was muss ich für die Installation vorbereiten?

Damit die Installation Ihres neuen inexogy-Zählers schnell und reibungslos verläuft, können Sie den Wechsel vorbereiten: Zum einen ist es wichtig, dass Ihr Zählerschrank zugänglich und freigeräumt ist.

Falls Sie bei der Bestellung Ihres Smart Meters eine Datenübertragung per LAN ausgewählt haben, müssen Sie vor der Installation sicherstellen, dass im Zählerschrank eine Internetverbindung verfügbar ist.

Visualisierung

Kann ich die Messwerte meines intelligenten Zählers im inexogy-Energieportal einsehen?

Ja, für das Portal fallen keine Extrakosten an. Das inexogy-Portal bietet Ihnen eine Vielzahl an Funktionen und Ansichten – überzeugen Sie sich am besten selbst und werfen Sie vorab schon einmal einen Blick in unsere Demo! Oder schauen Sie sich auf YouTube dieses kurze Video an: „Einführung in das inexogy Energieportal.“

Gibt es eine App?

Ja! Mit unserer App behalten Sie Ihren Energieverbrauch jederzeit und überall im Blick und haben auch unterwegs die Gewissheit, dass zu Hause alles in Ordnung ist. Die App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar.

Visualisierung

Kann ich die Messwerte meines intelligenten Zählers im inexogy-Energieportal einsehen?

Ja, für das Portal fallen keine Extrakosten an. Das inexogy-Portal bietet Ihnen eine Vielzahl an Funktionen und Ansichten – überzeugen Sie sich am besten selbst und werfen Sie vorab schon einmal einen Blick in unsere Demo! Oder schauen Sie sich auf YouTube dieses kurze Video an: „Einführung in das inexogy Energieportal.“

Gibt es eine App?

Ja! Mit unserer App behalten Sie Ihren Energieverbrauch jederzeit und überall im Blick und haben auch unterwegs die Gewissheit, dass zu Hause alles in Ordnung ist. Die App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar.

Anwendungsfälle

Wie funktionieren dynamische, stündliche Stromtarife und wie kann ich davon profitieren?

Dynamische Stromtarife eignen sich insbesondere für jene Kunden, die große Verbräuche auf Zeitfenster mit günstigen Strompreisen verschieben können. Alle Einzelheiten rund um die dynamischen Tarife lesen Sie in unserem Blogbeitrag zu dynamischen Stromtarifen.

Welchen Zähler benötige ich für die Direktvermarktung?

Haben Sie eine Erzeugung oder Einspeisung von unter 100.000 kWh pro Jahr, eignet sich in der Regel ein intelligentes Messsystem (direkt- oder wandlermessend) für die Direktvermarktung. Bei größeren Energiemengen ist ein RLM-Zähler verpflichtend. In beiden Fällen übermittelt inexogy die 15-Minuten-Werte an den VNB und den Direktvermarkter über die Marktkommunikation, sodass diese entsprechend abrechnen können.

Ist ein kaskadiertes Messkonzept mit den Zählern von inexogy möglich und müssen alle Zähler getauscht werden?

Ja, das ist möglich. Dabei ist es erforderlich, alle Messstellen auszutauschen. Die Zähler für Ihre Kaskade können Sie einzeln bei uns bestellen. Die Kosten für jeden Zähler lassen sich mit dem Zählerkonfigurator einfach ermitteln. Nach der Bestellung des ersten Zählers geben Sie bei der ersten Frage bitte mit „ja“ an, dass Sie bereits ein zertifiziertes intelligentes Messsystem von inexogy bestellt haben.

Im Rahmen des Anmeldeprozesses der neuen Messstellen übermittelt uns der Verteilnetzbetreiber die Berechnungsformel der Zählerkaskade, die wir anschließend in unseren Systemen hinterlegen. Dies setzt voraus, dass die Kaskade bereits besteht und vom Netzbetreiber korrekt in dessen Systemen erfasst wurde, was der Fall sein sollte, wenn Ihre bisherigen Abrechnungen stimmen.

Wenn ich später auf einen dynamischen oder 2-Zonen-Tarif wechseln möchte, ist das System dann in der Lage, dies zu unterstützen?

Ja, mit einem Smart Meter von inexogy als technische Grundlage können verschiedene zeitvariable Stromtarife problemlos genutzt werden. Wichtig ist nur, dass Sie einen Stromanbieter nutzen, der diese Tarife anbietet.

Bietet inexogy eine API-Schnittstelle, um die Messwerte in bestehende Systeme zu integrieren?
Ja, wir bieten eine API-Schnittstelle, über die die Messwerte herangezogen und in eigene Systeme integriert werden können. Hier finden Sie die semi-public API: https://api.inexogy.com/docs/.

Anwendungsfälle

Wie funktionieren dynamische, stündliche Stromtarife und wie kann ich davon profitieren?

Dynamische Stromtarife eignen sich insbesondere für jene Kunden, die große Verbräuche auf Zeitfenster mit günstigen Strompreisen verschieben können. Alle Einzelheiten rund um die dynamischen Tarife lesen Sie in unserem Blogbeitrag zu dynamischen Stromtarifen.

Welchen Zähler benötige ich für die Direktvermarktung?

Haben Sie eine Erzeugung oder Einspeisung von unter 100.000 kWh pro Jahr, eignet sich in der Regel ein intelligentes Messsystem (direkt- oder wandlermessend) für die Direktvermarktung. Bei größeren Energiemengen ist ein RLM-Zähler verpflichtend. In beiden Fällen übermittelt inexogy die 15-Minuten-Werte an den VNB und den Direktvermarkter über die Marktkommunikation, sodass diese entsprechend abrechnen können.

Ist ein kaskadiertes Messkonzept mit den Zählern von inexogy möglich und müssen alle Zähler getauscht werden?

Ja, das ist möglich. Dabei ist es erforderlich, alle Messstellen auszutauschen. Die Zähler für Ihre Kaskade können Sie einzeln bei uns bestellen. Die Kosten für jeden Zähler lassen sich mit dem Zählerkonfigurator einfach ermitteln. Nach der Bestellung des ersten Zählers geben Sie bei der ersten Frage bitte mit „ja“ an, dass Sie bereits ein zertifiziertes intelligentes Messsystem von inexogy bestellt haben.

Im Rahmen des Anmeldeprozesses der neuen Messstellen übermittelt uns der Verteilnetzbetreiber die Berechnungsformel der Zählerkaskade, die wir anschließend in unseren Systemen hinterlegen. Dies setzt voraus, dass die Kaskade bereits besteht und vom Netzbetreiber korrekt in dessen Systemen erfasst wurde, was der Fall sein sollte, wenn Ihre bisherigen Abrechnungen stimmen.

Wenn ich später auf einen dynamischen oder 2-Zonen-Tarif wechseln möchte, ist das System dann in der Lage, dies zu unterstützen?

Ja, mit einem Smart Meter von inexogy als technische Grundlage können verschiedene zeitvariable Stromtarife problemlos genutzt werden. Wichtig ist nur, dass Sie einen Stromanbieter nutzen, der diese Tarife anbietet.

Bietet inexogy eine API-Schnittstelle, um die Messwerte in bestehende Systeme zu integrieren?
Ja, wir bieten eine API-Schnittstelle, über die die Messwerte herangezogen und in eigene Systeme integriert werden können. Hier finden Sie die semi-public API: https://api.inexogy.com/docs/.

Steuerbarkeit

Wann kommt die Steuerbox?

Aktuell bieten wir noch keine Steuerboxen, da diese nicht marktverfügbar sind. Einen genauen Zeitpunkt können wir entsprechend noch nicht angeben – wir gehen von wenigen Monaten aus. Sobald Sie verfügbar sind, bieten wir sie ebenfalls an und geben allen Kunden die Möglichkeit, diese nachträglich zu bestellen.

Reduzierte Netzentgelte: Wie profitiert der Endkunde von der netzdienlichen Steuerung?

Die Betreiber einer steuVE erhalten, als eine Art Gegenleistung für die netzorientierte Steuerung, eine Netzentgeltreduzierung. Die Bundesnetzagentur hat zwei verschiedene Module zur Entgeltreduzierung festgelegt, zwischen denen der Betreiber wählen kann.

Modul 1 besteht aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag. Dieser Betrag kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro brutto liegen. Falls der Betreiber keine eigene Entscheidung trifft, ist Modul 1 der „Default“. Für dieses Modul ist kein separater Zählpunkt notwendig; die Messung der steuVE und weiterer Verbraucher (z.B. Haushaltsstrom) kann über einen gemeinsamen Zählpunkt erfolgen.

Das Modul 2 besteht aus einer prozentualen Reduzierung des jeweiligen Netzentgeltes um 60 Prozent. Damit Modul 2 umsetzbar ist, benötigt es als technische Voraussetzung einen separaten Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. So wird letztere separat von weiteren Verbrauchern gemessen.

Sofern der Betreiber der steuVE Modul 1 gewählt hat, darf er sich zusätzlich ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Diese Option wird Modul 3 genannt. Das zeitvariable Netzentgelt sieht vor, dass der Netzbetreiber verschiedene Preisstufen innerhalb eines Tages festlegt: Den Standardtarif (ST), den Hochlasttarif (HT) und den Niederlasttarif (NT). Die Tarife auf die typische Auslastung des jeweiligen Netzes ausgelegt und wollen den Betreiber der steuVE dazu anregen, seine Verbräuche in Zeiten mit geringer Netzauslastung zu verschieben. Entsprechend erhält zahlt er das niedrigere Entgelt für diese Zeit. Da aktuell die Digitalisierung in der Niederspannung noch nicht weit genug fortgeschritten ist, müssen Netzbetreiber Modul 3 erst ab dem 1. April 2025 abrechnen.

Ich möchte mehr über die netzdienliche Steuerung gemäß §14a EnWG erfahren

Umfassende Informationen zur netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG finden Sie in diesem Artikel unseres Blogs oder alternativ als Video in dem Webinar, das wir kürzlich veranstaltet haben. Auch die Bundesnetzagentur hat unter folgender Seite einen vollständigen Fragenkatalog zu diesem Thema vorbereitet: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Wenn ich später auf einen dynamischen oder 2-Zonen-Tarif wechseln möchte, ist das System dann in der Lage, dies zu unterstützen?

Ja, mit einem Smart Meter von inexogy als technische Grundlage können verschiedene zeitvariable Stromtarife problemlos genutzt werden. Wichtig ist nur, dass Sie einen Stromanbieter nutzen, der diese Tarife anbietet.

Bietet inexogy eine API-Schnittstelle, um die Messwerte in bestehende Systeme zu integrieren?
Ja, wir bieten eine API-Schnittstelle, über die die Messwerte herangezogen und in eigene Systeme integriert werden können. Hier finden Sie die semi-public API: https://api.inexogy.com/docs/.

Steuerbarkeit

Wann kommt die Steuerbox?

Aktuell bieten wir noch keine Steuerboxen, da diese nicht marktverfügbar sind. Einen genauen Zeitpunkt können wir entsprechend noch nicht angeben – wir gehen von wenigen Monaten aus. Sobald Sie verfügbar sind, bieten wir sie ebenfalls an und geben allen Kunden die Möglichkeit, diese nachträglich zu bestellen.

Reduzierte Netzentgelte: Wie profitiert der Endkunde von der netzdienlichen Steuerung?

Die Betreiber einer steuVE erhalten, als eine Art Gegenleistung für die netzorientierte Steuerung, eine Netzentgeltreduzierung. Die Bundesnetzagentur hat zwei verschiedene Module zur Entgeltreduzierung festgelegt, zwischen denen der Betreiber wählen kann.

Modul 1 besteht aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag. Dieser Betrag kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro brutto liegen. Falls der Betreiber keine eigene Entscheidung trifft, ist Modul 1 der „Default“. Für dieses Modul ist kein separater Zählpunkt notwendig; die Messung der steuVE und weiterer Verbraucher (z.B. Haushaltsstrom) kann über einen gemeinsamen Zählpunkt erfolgen.

Das Modul 2 besteht aus einer prozentualen Reduzierung des jeweiligen Netzentgeltes um 60 Prozent. Damit Modul 2 umsetzbar ist, benötigt es als technische Voraussetzung einen separaten Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. So wird letztere separat von weiteren Verbrauchern gemessen.

Sofern der Betreiber der steuVE Modul 1 gewählt hat, darf er sich zusätzlich ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Diese Option wird Modul 3 genannt. Das zeitvariable Netzentgelt sieht vor, dass der Netzbetreiber verschiedene Preisstufen innerhalb eines Tages festlegt: Den Standardtarif (ST), den Hochlasttarif (HT) und den Niederlasttarif (NT). Die Tarife auf die typische Auslastung des jeweiligen Netzes ausgelegt und wollen den Betreiber der steuVE dazu anregen, seine Verbräuche in Zeiten mit geringer Netzauslastung zu verschieben. Entsprechend erhält zahlt er das niedrigere Entgelt für diese Zeit. Da aktuell die Digitalisierung in der Niederspannung noch nicht weit genug fortgeschritten ist, müssen Netzbetreiber Modul 3 erst ab dem 1. April 2025 abrechnen.

Ich möchte mehr über die netzdienliche Steuerung gemäß §14a EnWG erfahren

Umfassende Informationen zur netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG finden Sie in diesem Artikel unseres Blogs oder alternativ als Video in dem Webinar, das wir kürzlich veranstaltet haben. Auch die Bundesnetzagentur hat unter folgender Seite einen vollständigen Fragenkatalog zu diesem Thema vorbereitet: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Wenn ich später auf einen dynamischen oder 2-Zonen-Tarif wechseln möchte, ist das System dann in der Lage, dies zu unterstützen?

Ja, mit einem Smart Meter von inexogy als technische Grundlage können verschiedene zeitvariable Stromtarife problemlos genutzt werden. Wichtig ist nur, dass Sie einen Stromanbieter nutzen, der diese Tarife anbietet.

Bietet inexogy eine API-Schnittstelle, um die Messwerte in bestehende Systeme zu integrieren?
Ja, wir bieten eine API-Schnittstelle, über die die Messwerte herangezogen und in eigene Systeme integriert werden können. Hier finden Sie die semi-public API: https://api.inexogy.com/docs/.

Datenübertragung

Wie kann die Datenübertragung erfolgen?

Die empfohlene Übertragungsmethode ist Mobilfunk, da sie unabhängig vom Hausnetzwerk funktioniert. Falls keine Mobilfunkanbindung möglich ist, kann die Datenübertragung alternativ über LAN erfolgen. In diesem Fall sind Sie als Kunde dafür zuständig, den Internetzugang im Zählerschrank vor der Installation bereitzustellen.

Ist es möglich, eine LAN-Übertragung bei RLM-Zähler herzustellen?

Nein, RLM-Zähler verfügen über ein integriertes Kommunikationsmodul mit einer SIM-Karte und nutzen ausschließlich die Mobilfunkverbindung zur Datenübertragung.

Wie messe ich meinen Mobilfunkempfang im Zählerraum?

Begeben Sie sich zunächst in den Zählerraum, in dem das intelligente Messsystem installiert werden soll.

  • Für Apple-Nutzer gibt es die Möglichkeit, die Telefon-App öffnen und anschließend über den Ziffernblock den Code *3001#12345#* einzugeben. Das Sternchen und die Raute sind dabei sehr wichtig. Drücken Sie nun auf die Anrufen-Taste und Sie sollten auf dem Display das iPhone-Empfangssignal angezeigt bekommen. Alle Werte sind negativ. Bei Werten zwischen -40 und -80 dB spricht man von einem guten, bei -81 bis -99 dB von einem mittleren und von -100 bis -130 dB von einem schlechten Empfang.
  • Nutzer von Android-Smartphones können Ihren Empfang über die Einstellungen prüfen. Gehen Sie dafür auf den Punkt „Über das Gerät" bzw. „Telefoninfo“, je nach Gerät anschließend noch auf „Statusinformationen“, und dann auf „SIM-Status“ bzw. „Sim-Kartenstatus“. Hier erhalten Sie eine Angabe über die Signalstärke. Bei Werten zwischen -40 und -80 dB spricht man von einem guten, bei -81 bis -99 dB von einem mittleren und von -100 bis -130 dB von einem schlechten Empfang.

Wichtiger Hinweis: Die Signalstärkeangaben erhalten Sie immer nur für den Anbieter, bei dem Sie einen Vertrag haben. Verfügen Freunde oder Verwandte von Ihnen über einen anderen Mobilfunkanbieter, kann es hilfreich sein, es auch einmal mit deren Handys auszuprobieren.

Bei einem Wert von -95 dBm oder niedriger kann keine dauerhafte Verbindung des Smart Meter Gateways (SMGW) per Mobilfunk gewährleistet werden. In dem Fall muss die Datenübertragung über das Kundeninternet (LAN) erfolgen.

Welche Datenauflösung unterstützen unsere intelligenten Messsysteme aktuell?

Derzeit unterstützen unsere intelligenten Messsysteme eine Auflösung in 15-Minuten-Intervallen (sogenannte Zählerstandsgangmessung). Die Werte werden in Echtzeit in unserem Portal, über die API und in der App visualisiert. An berechtige Marktpartner, wie beispielsweise den Netzbetreiber, erfolgt die Übermittlung der Messwerte einmal täglich. Das macht etwa die Abrechnung eines dynamischen Stromtarifs möglich.

Wie ist die Datenauflösung bei RLM?

Bei RLM-Zählern werden 15-Minuten-Werte (viertelstündige Lastgänge) einmal täglich übermittelt. Über unser Portal, die API und in der App erhalten Sie die viertelstündigen Lastgänge entsprechend am Folgetag. Weiter werden allerdings auch minütliche sogenannte Leistungswerte in Echtzeit übertragen und in unserem Portal visualisiert.

Unterstützen iMSys aktuell keine minütliche oder sekündliche Auflösung?

Nein, derzeit nicht. Mit TAF 14 ist jedoch ein hochaufgelöstes Messverfahren vorgesehen, das kürzere Intervalle vorsieht – was langfristig auch unser Ziel ist. Derzeit sind entsprechende Smart Meter Gateways mit TAF 14 allerdings noch nicht verfügbar.

Datenübertragung

Wie kann die Datenübertragung erfolgen?

Die empfohlene Übertragungsmethode ist Mobilfunk, da sie unabhängig vom Hausnetzwerk funktioniert. Falls keine Mobilfunkanbindung möglich ist, kann die Datenübertragung alternativ über LAN erfolgen. In diesem Fall sind Sie als Kunde dafür zuständig, den Internetzugang im Zählerschrank vor der Installation bereitzustellen.

Ist es möglich, eine LAN-Übertragung bei RLM-Zähler herzustellen?

Nein, RLM-Zähler verfügen über ein integriertes Kommunikationsmodul mit einer SIM-Karte und nutzen ausschließlich die Mobilfunkverbindung zur Datenübertragung.

Wie messe ich meinen Mobilfunkempfang im Zählerraum?

Begeben Sie sich zunächst in den Zählerraum, in dem das intelligente Messsystem installiert werden soll.

  • Für Apple-Nutzer gibt es die Möglichkeit, die Telefon-App öffnen und anschließend über den Ziffernblock den Code *3001#12345#* einzugeben. Das Sternchen und die Raute sind dabei sehr wichtig. Drücken Sie nun auf die Anrufen-Taste und Sie sollten auf dem Display das iPhone-Empfangssignal angezeigt bekommen. Alle Werte sind negativ. Bei Werten zwischen -40 und -80 dB spricht man von einem guten, bei -81 bis -99 dB von einem mittleren und von -100 bis -130 dB von einem schlechten Empfang.
  • Nutzer von Android-Smartphones können Ihren Empfang über die Einstellungen prüfen. Gehen Sie dafür auf den Punkt „Über das Gerät" bzw. „Telefoninfo“, je nach Gerät anschließend noch auf „Statusinformationen“, und dann auf „SIM-Status“ bzw. „Sim-Kartenstatus“. Hier erhalten Sie eine Angabe über die Signalstärke. Bei Werten zwischen -40 und -80 dB spricht man von einem guten, bei -81 bis -99 dB von einem mittleren und von -100 bis -130 dB von einem schlechten Empfang.

Wichtiger Hinweis: Die Signalstärkeangaben erhalten Sie immer nur für den Anbieter, bei dem Sie einen Vertrag haben. Verfügen Freunde oder Verwandte von Ihnen über einen anderen Mobilfunkanbieter, kann es hilfreich sein, es auch einmal mit deren Handys auszuprobieren.

Bei einem Wert von -95 dBm oder niedriger kann keine dauerhafte Verbindung des Smart Meter Gateways (SMGW) per Mobilfunk gewährleistet werden. In dem Fall muss die Datenübertragung über das Kundeninternet (LAN) erfolgen.

Welche Datenauflösung unterstützen unsere intelligenten Messsysteme aktuell?

Derzeit unterstützen unsere intelligenten Messsysteme eine Auflösung in 15-Minuten-Intervallen (sogenannte Zählerstandsgangmessung). Die Werte werden in Echtzeit in unserem Portal, über die API und in der App visualisiert. An berechtige Marktpartner, wie beispielsweise den Netzbetreiber, erfolgt die Übermittlung der Messwerte einmal täglich. Das macht etwa die Abrechnung eines dynamischen Stromtarifs möglich.

Wie ist die Datenauflösung bei RLM?

Bei RLM-Zählern werden 15-Minuten-Werte (viertelstündige Lastgänge) einmal täglich übermittelt. Über unser Portal, die API und in der App erhalten Sie die viertelstündigen Lastgänge entsprechend am Folgetag. Weiter werden allerdings auch minütliche sogenannte Leistungswerte in Echtzeit übertragen und in unserem Portal visualisiert.

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