Frist zur Drittmengenabgrenzung läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Intelligente Zähler messen und visualisieren die weitergeleitete Energie

Fristablauf Drittmengeabgrenzung 2021

Unternehmen und Betriebe, die eine ermäßigte EEG-Umlage in Anspruch nehmen, sind bis bis spätestens zum 31. Dezember 2021 dazu verpflichtet, mess- und eichrechtskonforme (bzw. MID-zertifizierte) Zähler einzubauen, sofern sich noch weitere „Dritte“ Stromverbraucher am Standort befinden. Die zuvor übliche Schätzung dieser Drittmengen soll damit unterbunden werden. Das bedeutet konkret: Sämtliche weitergeleitete Strommengen, umgangssprachlich als Drittmengen bezeichnet, sind ab dem 01. Januar 2022 verpflichtend zu erfassen, den verantwortlichen Behörden zu melden und die jeweils gültigen Preisaufschläge zu bezahlen (Mitteilungs- und Zahlungspflichten).

Energiekrise: Gründe und Gegenmaßnahmen der Verbraucher. Selbst handeln ist hier jetzt Mittel zum Zweck, um effektiv Energiekosten zu reduzieren

Energiekrise Kosten sparen

Europa steckt seit Wochen in einer Energiekrise. Die Preise für Strom, Öl und Gas steigen und steigen. Und das ausgerechnet in der Heizperiode. Die Politik ist noch in der Findungsphase einer neuen Koalition, sodass Themen wie Energiepreise und Elektromobilität wohl warten müssen. Deshalb empfehlen wir Verbrauchern, jetzt selbst aktiv zu werden. Was getan werden kann, um Kosten mithilfe von Smart Metern zu sparen und wie es überhaupt zu dieser Problemsituation kommen konnte, schlüsseln wir in diesem Beitrag auf.

Verdienter Feierabend für die Smart Meter Förderung: Vertrieb der Einsparzähler läuft aus

variable stündliche Stromtarife

Nach knapp drei Jahren Förderung neigt sich das inexogy Einsparzähler-Programm dem Ende zu. Für unsere Nutzer bedeutet das: Wir stellen den Vertrieb der geförderten Smart Meter ein; unsere Bestandskunden werden aber weiter von den Analysen und Auswertungen des Programms profitieren. Bereits bestellte, aber noch nicht installierte Einsparzähler-Aufträge, werden jedoch noch durchgeführt.