Netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG: Fragen und Antworten
Ab dem 1. Januar 2025 müssen sowohl Energieerzeugungsanlagen als auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, über ein intelligentes Messsystem steuerbar sein. Das Ziel besteht darin, eine sogenannte netzorientierte Steuerung zu ermöglichen, durch die Netzbetreiber bei Engpässen die Bezugs- und Einspeiseleistung reduzieren können.
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Die gesetzlichen Anforderungen zum Steuern und Schalten mittels intelligenter Messsysteme sind bereits festgelegt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen sowohl Energieerzeugungsanlagen als auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, über ein intelligentes Messsystem steuerbar sein. Das Ziel besteht darin, eine netzorientierte Steuerung zu ermöglichen, durch die Netzbetreiber bei Engpässen die Bezugs- und Einspeiseleistung reduzieren können.