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Energetische Sanierung eines Straßenzugs mit intelligenten Stromzählern: Laudeley Betriebstechnik und inexogy zeigen, wie maßgeblich smarte Zähler zur Gebäudewende beitragen

Energiewende und Smart Meter Rollout brauchen pfiffige Gebäudeeigentümer und mutige Handwerker, die sich auch durch Widrigkeiten nicht aufhalten lassen. Ein Beispiel dafür ist Holger Laudeley, langjähriger inexogy Partner aus der Nähe von Bremen, der Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser auf Basis erneuerbarer Energien und Smart Metering energetisch-technisch saniert. In Ludwigsfelde bei Berlin setzte der Diplom-Ingenieur (FH) mit seinem Team ein besonderes Projekt um: 31 intelligente Stromzähler von inexogy sind dabei im Einsatz.

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Auf den Stromsektor kommen zahlreiche Änderungen zu: ab dem 1. April 2022 greift die Marktkommunikation 2022 (Mako 2022). Betroffen sind insbesondere die Marktrollen Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferant, Bilanzkreisverantwortlicher und Messstellenbetreiber. Auch neue Prozesse und eine neue Rolle im Energiesektor werden darin geschaffen. Wir betrachten einmal die neue Rolle im Energiesektor genauer – die des Energieserviceanbieters (ESA). Dieser wird zukünftig mit Messstellenbetreibern zusammenarbeiten.

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Zukünftig müssen Einkünfte aus kleinen PV-Anlagen nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit der überarbeiteten und erweiterten Verwaltungsanweisung nun festgelegt. Davon profitieren Betreiber mit Anlagen von einer maximalen Leistung von bis zu 10 kWp und die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen worden.

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Intelligente Stromzähler, intelligente Hausgeräte, intelligente Stromnetze – die Technologien für ein schlaues Zusammenspiel aus Stromerzeugung und -verbrauch sind weit entwickelt. Inzwischen ist die Stromerzeugung durch Photovoltaik relativ begehrt, weil die Strombezugskosten aktuell aus dem öffentlichen Netz insbesondere durch administrative Preise (Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzgebühren etc.) besonders hoch sind. In diesem Zuge entwickelt sich aus dem reinen Verbraucher der Prosumer. Doch die nächste Rolle steht im Rahmen der Energiewende, die von Dekarbonisierung, Dezentralisierung, Digitalisierung und Demokratisierung geprägt ist, schon bereit: der Flexumer.

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Welcher Zählertyp beim jeweiligen Haushalt und Unternehmen zum Einsatz kommt oder bereits ist, hängt davon ab, wie hoch der Stromverbrauch und ob man Selbsterzeuger ist. In unserer Bestellstrecke sind die aktuellsten Zählertypen hinterlegt. Doch was sich hinter den ganzen Namen und Zahlen verbirgt, ist für einen Laien nicht sofort erkennbar. Um Licht ins Dunkle zu bringen, nehmen wir das einmal genauer unter die Lupe.

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Unternehmen und Betriebe, die eine ermäßigte EEG-Umlage in Anspruch nehmen, sind bis bis spätestens zum 31. Dezember 2021 dazu verpflichtet, mess- und eichrechtskonforme (bzw. MID-zertifizierte) Zähler einzubauen, sofern sich noch weitere „Dritte“ Stromverbraucher am Standort befinden. Die zuvor übliche Schätzung dieser Drittmengen soll damit unterbunden werden. Das bedeutet konkret: Sämtliche weitergeleitete Strommengen, umgangssprachlich als Drittmengen bezeichnet, sind ab dem 01. Januar 2022 verpflichtend zu erfassen, den verantwortlichen Behörden zu melden und die jeweils gültigen Preisaufschläge zu bezahlen (Mitteilungs- und Zahlungspflichten).