Unternehmen und Betriebe, die eine ermäßigte EEG-Umlage in Anspruch nehmen, sind bis bis spätestens zum 31. Dezember 2021 dazu verpflichtet, mess- und eichrechtskonforme (bzw. MID-zertifizierte) Zähler einzubauen, sofern sich noch weitere „Dritte“ Stromverbraucher am Standort befinden. Die zuvor übliche Schätzung dieser Drittmengen soll damit unterbunden werden. Das bedeutet konkret: Sämtliche weitergeleitete Strommengen, umgangssprachlich als Drittmengen bezeichnet, sind ab dem 01. Januar 2022 verpflichtend zu erfassen, den verantwortlichen Behörden zu melden und die jeweils gültigen Preisaufschläge zu bezahlen (Mitteilungs- und Zahlungspflichten).