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Kann ein Verbraucher den Einbau eines Smart Meters ablehnen?

Den Einbau eines Smart Meter oder einer modernen Messeinrichtung kann ein Verbraucher nicht unterbinden, da bis 2032 alle Haushalte mindestens einen digitalen Zähler ohne Kommunikationsadapter haben sollen.

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inexogy erweitert die eigenen Services und Produkte kontinuierlich, um Smart Meter als wichtige Technologie zur Digitalisierung der Energiewende für Verbraucher attraktiv zu machen. Seit einigen Wochen nun läuft der Rollout der Geräteerkennungs-Funktion. Diese Funktion ist im Web-Portal vieler User der inexogy SLP-Zähler – unserer normalen Zähler für Haushaltskunden – bereits als Beta-Version zu finden – gut erkennbar am Glühbirnen-Symbol.

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Für Gewerbe- und Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch sind sogenannte Lastgangzähler (auch RLM-Zähler genannt) die Voraussetzung für präzises Energiemonitoring und die Verbesserung der Energieeffizienz. Nachfolgend zeigen wir Ihnen in neun Fragen und Antworten, was Sie über den Lastgangzähler wissen sollten und wie Ihr Unternehmen vom inexogy Portal zur Energieoptimierung profitieren kann.

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Die E-world energy & water in Essen war aus Sicht von Discovergy auch in diesem Jahr ein voller Erfolg. Mit 300 bis 400 Standbesuchern wurde die Zahl der Gespräche des Vorjahrs deutlich übertroffen. Discovergy war mit bis zu 10 Mitarbeitern im Rund-um-die-Uhr-Einsatz am deutlich größeren Messestand. "Wir haben sehr viele neue Kontakte gewonnen, aber auch mit vielen Partnern die Gespräche intensivieren und konkretisieren können", so Vertriebsleiter Joachim Lang.

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Die inexogy Zweirichtungszähler sind eines unserer meistverkauften Produkte. Wie erklären Ihnen alles, was Sie als Energieerzeuger über Zweirichtungszähler wissen müssen und wie Sie mit einem intelligenten Zweirichtungszähler und dem inexogy Portal Ihre Produktion und Ihren Eigenverbrauch optimieren können.

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Der Markt für Submetering ist bislang alles andere als verbraucherfreundlich. Der Grund ist, dass wenige Anbieter wie Ista, Techem oder Brunata große Teile des Submetering-Marktes bestimmen und dabei zumeist Dreiecksbeziehungen eingehen: Der Vertragsabschluss erfolgt mit dem Vermieter der Immobilie, der sämtliche Kosten, sogar die Verwaltungskosten, für das Ablesen und den Betrieb der Zähler auf seine Mieter umlegen kann. Bislang fehlen, das kritisiert auch das Bundeskartellamt, Anreize, um aus diesen Strukturen auszubrechen.