Verantwortlich für den Einbau sowie den Betrieb eines Smart Meter sind weder Mieter noch Hausbesitzer, sondern laut Gesetz der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Dieser etwas sperrige Begriff bedeutet, dass derjenige, der ein Stromnetz betreibt, grundsätzlich erst einmal auch für Einbau und Betrieb von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Das betrifft sowohl die vier Betreiber der Übertragungsnetze (Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW) als auch die Betreiber eines örtlichen Verteilnetzes (z.B. kommunale Energieversorger wie Stadtwerke oder privatwirtschaftliche Energiekonzerne).