Schon heute gibt es mehr als eine Million steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder BHKWs können zu bestimmten Zeiten durch den Netzbetreiber ausgeschaltet werden. Im Gegenzug erhält der Betreiber solcher Verbraucher über einen Netznutzungsvertrag reduzierte Stromkosten: Er profitiert von reduzierten Netzengelten.
Wallbox-Förderung 2020/21: KfW-Zuschuss 440
Mit der Wallbox-Förderung kommt nun eine weitere Verbrauchseinrichtung dazu, die eines Tages von den Verteilnetzbetreibern im Notfall gesteuert werden sollen. Das jedenfalls ist der Tenor der entsprechenden Förderrichtlinie für den KfW-Zuschuss 440 für den Kauf und Anschluss von Ladestationen “Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude”. Der Gesetzgeber möchte den Netzbetreibern damit eine Möglichkeit geben, in Zukunft einzugreifen, wenn eine schwierige Situation im lokalen Stromnetz vorliegt.
Wie die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung Wallbox genau aussehen wird, ist bislang noch unklar. Die Netzbetreiber haben sich bislang nicht auf eine einheitliche Lösung verständigen können. Erwartet wird außerdem noch eine Verordnung, die den Paragraph im Energiewirtschaftsgesetz für Wallboxen konkretisieren soll. Diese war ursprünglich für den Herbst 2020 angekündigt.
Bisherige steuerbare Verbrauchseinrichtungen wurden über sogenannte Rundsteuerempfänger gesteuert – diese können aber oft nur “An/Aus”. Im Falle vieler Wallboxen in einem Quartier etwa kann es aber bereits helfen, alle Ladestationen etwa von 11 Kilowatt auf 7 oder 3,6 Kilowatt zu drosseln, um einen Engpass im Netz auszugleichen. Daher braucht es eine intelligente Rundsteuertechnik.
Diese wird momentan in Form der sogenannten FNN-Steuerbox entwickelt, die in zukünftigen Installationen mit dem Smart Meter Gateway der intelligenten Messsysteme zusammenarbeiten soll. Demnach wird das Kommunikationsgateway die Anforderung “Leistung reduzieren” oder “Wallboxen ausschalten” vom Netzbetreiber erhalten – und die Steuerbox diese Vorgabe entsprechend umsetzen. Mehr zur FNN-Steuerbox gibt es auch hier beim VDE.
Vorteile einer steuerbaren Wallbox
Die steuerbare Wallbox ermöglicht den Hochlauf der Elektromobilität – nicht für morgen, aber in drei, vier Jahren, wenn in jeder Straße mehrere Elektroautos geladen werden sollen. Dabei gilt die Steuerbarkeit der Wallboxen als Notlösung, wenn andere Maßnahmen nicht gegriffen haben. Der Elektroauto-Fahrer mit Heimladestation muss daher keine Angst haben, dass er in irgendeiner Weise einen Komfort-Verlust hat, weil seine Station steuerbar ist.
Im Gegenteil: Der zentrale Vorteil aus Verbrauchersicht liegt darin, dass es möglich ist, einen Netznutzungsvertrag direkt mit dem Netzbetreiber zu schließen – und im Gegenzug für die Erlaubnis der Steuerbarkeit reduzierte Netzentgelte bezahlen zu müssen. So lässt sich der Strompreis pro Kilowattstunde um bis zu 30 Prozent reduzieren.
Und: Durch den Einbau eines Smart Meters ist es möglich, Stromtarife wie die von aWATTar oder Tibber zu nutzen. Diese orientieren sich am ganz realen Börsenstrompreis, der häufig für einige Stunden ins Negative dreht. Ist das der Fall, kann es vorkommen, dass der Strombezug nur noch 20 statt sonst 25 oder mehr Cent je Kilowattstunde kostet. Apps wie die von Tibber oder Wallboxen wie vom aWATTar-Partner go-eCharger übernehmen die Ausnutzung günstiger Strompreise automatisiert.
Durch die Steuerbarkeit von Wallboxen zeichnen sich laut Dennis Nasrun, Leiter Energiewirtschaft bei inexogy, sowie durch die reduzierten Netzentgelte und günstigere variable Stromtarife gleich zwei Möglichkeiten ab, wie auch Privathaushalte ihre Stromkosten aktiv reduzieren können – und wie sich somit die Zusatzkosten eines intelligenten Messsystems sehr schnell amortisieren können.
So beantragen Sie den KfW-Zuschuss
Von der KfW-Bank gefördert werden Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Das schließt ausdrücklich Wohnungsbauunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit ein. Nicht aber Ferienwohnungen oder andere, gewerblich genutzte Häuser. Pro Ladepunkt ist ein Zuschuss von 900 Euro erhältlich. Gefördert wird eine oder mehrere Wallboxen, die jeweils mehrere Ladepunkte haben dürfen.
Der Zuschuss schließt den Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 Kilowatt Ladeleistung und intelligenter Steuerung sowie die Kosten für Einbau und Anschluss inklusive aller Installationsarbeiten mit ein. Diese Summe muss 900 Euro übersteigen, um die Grundförderung zu erhalten – bei zwei Ladepunkten entsprechend 1.800 Euro und so weiter.
Um den Zuschuss erhalten können, ist ein Nachweis notwendig, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – aus einer PV-Anlage, einem BHKW oder via Ökostromvertrag vom Energieversorger. Wer also nicht 100-prozentig autark ist, braucht in jedem Fall einen solchen Stromvertrag.
Wie der Zuschuss in drei Schritten beantragt werden kann (Zuschuss beantragen, Identität nachweisen + Ladestation installieren, Nachweise einreichen + Zuschuss erhalten) ist direkt bei der KfW-Bank im Detail nachzulesen. Die Liste aller förderfähigen Wallboxen ist hier zu finden.