Für große Photovoltaikanlagen mit bis zu 750 kWp gilt ebenfalls eine Ausweitung der Einspeisevergütung, wenn überschüssiger Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird: 6,2 Cent je Kilowattstunde. Besonders wichtig für PV-Anlagenbetreiber: Bis 2024 wird es keine Degression der Einspeisevergütung geben. Erst danach startet eine neue, halbjährige Degression von einem Prozent.
Anreize für maximalen Eigenverbrauch
Höhere Anreize für maximalen Eigenverbrauch ergeben sich insbesondere aus der Unsicherheit und den tendenziell steigenden Strompreisen. Die etwas gestiegene Einspeisevergütung hilft schließlich, damit sich die Anlage insgesamt schneller amortisiert. Hiermit wächst auch bei privaten PV- Anlagenbetreiber der Nutzen von intelligenten Stromzählern wie denen von inexogy, um durch transparente Datenvisualisierung beispielsweise Verbraucher gezielt dann anzuschalten, wenn die Sonne scheint oder besonders viel Windstrom im Netz vorhanden ist. Variable Tarife helfen zusätzlich bei der Optimierung.
Für PV-Anlagenbetreiber, die ausschließlich oder zusätzlich eine Volleinspeiseanlage betreiben, bietet das EEG 2023 nun einen neuen speziellen Einspeisetarif für Volleinspeiseanlagen. Dieser liegt für Anlagen bis 10 kWp bei 13,0 Cent pro Kilowattstunde und bei größeren Anlagen bei 10,9 Cent pro Kilowattstunde. Diese höhere Einspeisevergütung Macht es sinnvoll, die gesamte, für Photovoltaik geeignete Dachfläche, auch vollständig auszunutzen.
Weitere Veränderung im EEG 2023 im Überblick
→ Die EEG-Umlage, die bisher auf den Strompreis aufgeschlagen wurde (zuletzt 3,72 Cent), ist zum 1. Juli 2022 in dieser Form abgeschafft worden. Sie wird jetzt aus dem Bundeshaushalt finanziert.→ Vereinfachter Netzanschluss: Anlagen bis zu 30 kWp können zukünftig ohne Vor-Ort-Besuch des Netzbetreibers oder sogar vollständig digital ans Netz angeschlossen werden. Die Prozesse werden – zumindest schrittweise und mittelfristig – einfacher und digitaler.
→ Steuerliche Vereinfachung: Einkünfte aus Anlagen bis 30 kWp werden laut Entschließungsantrag künftig nicht mehr einkommens- und gewerbesteuerlich relevant sein.
→ Keine Leistungsbegrenzung mehr: Die 70%-Wirkleistungseinspeisebegrenzung entfällt für neue und bestehende Anlagen bis zur Größe von 25 kWp.
→ Neue Arten der Photovoltaik wie etwa die Kombination aus Landwirtschaft und Energieerzeugung (Agri-PV) oder schwimmende Photovoltaikanlagen werden erstmals im EEG 2023 benannt.
Energieversorgung auf Erneuerbare umstellen
Übergreifendes Ziel ist, dass 80 Prozent des verbrauchten Stroms 2030 aus erneuerbaren Energien kommen. Dafür ist es notwendig, ab 2026 22 Gigawatt Photovoltaikleistung jedes Jahr zuzubauen. Bis 2030 sollen 215 Gigawatt Solarleistung installiert sein.Das EEG 2023 geht entscheidende Schritte, um die ambitionierten Ausbauziele für Photovoltaik erreichbar zu machen. Grundlegend ist, dass erste Schritte gegangen werden, die anerkennen, dass die erneuerbaren Energiequellen die Oberhand im stärker dezentral ausgerichteten Energiesystem Deutschlands haben werden.
Zahlreiche weitere Schritte (Strommarktdesign) müssen in den kommenden Monaten folgen. Dabei geht es unter anderem um die Verbesserung der Rahmenbedingungen speziell für Prosumer, Mieterstrom und Quartiere.