Welche Arten von Messstellenbetreibern gibt es?
Unter einem Messstellenbetreiber versteht man grundlegend ein Unternehmen, welches Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Es wird unterschieden zwischen zwei verschiedenen Arten von Messstellenbetreibern. Die erste Art ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, kurz gMSB. Für jedes Netzgebiet ist ein Messtellenbetreiber grundzuständig und greift automatisch, wenn kein anderer Messstellenbetreiber ausgewählt wurde. Wer der grundzuständige Messstellenbetreiber in einem Gebiet ist, kann hier beim Energieverbraucherportal geprüft werden.
Der Messstellenbetrieb muss allerdings nicht zwangsläufig von dem gMSB durchgeführt werden: Daneben gibt es die wettbewerblichen Messstellenbetreiber, kurz wMSB. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können gezielt ausgewählt werden; beispielsweise, weil sie andere Dienstleistungen anbieten als der grundzuständige Messstellenbetreiber oder günstigere Preise haben. Insbesondere bei dem Smart-Meter-Rollout spielen wettbewerbliche Messstellenbetreiber eine wichtige Rolle, da sie die Installation oft schneller übernehmen können und sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. So wird der flächendeckende Ausbau dank wMSB vorangetrieben.
Wer kann zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln?
Grundsätzlich steht jedem gesetzlich das Recht zu, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Das ist seit 2008 im § 5 Abs.1 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt. Hier heißt es: „Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des nach § 3 Absatz 1 Verpflichteten von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 gewährleistet ist.“Eine Ausnahme gibt es allerdings seit dem 1. Januar 2021. Nach § 6 des MsbG gilt, dass statt des Anschlussnutzers auch der Anschlussnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Messstellenbetreiber auswählen kann. Möchte nun ein Mieter, dem das Haus oder die Wohnung nicht gehört, den Messstellenbetreiber wechseln, bedarf es nach § 6 Absatz 4 einer Zustimmung des Vermieters. Letzterer muss „in Textform“ zustimmen.
Wie läuft der Wechsel zu einem wMSB ab?
Der ausgewählte neue Messstellenbetreiber ist nach § 5 Abs. 2 des MsbG dafür verantwortlich, dass alle für einen Wechselprozess erforderlichen Verträge abgeschlossen werden. Viele wettbewerbliche Messstellenbetreiber, wie beispielsweise inexogy, übernehmen die Wechselprozesse für ihre Kunden vollständig. So müssen diese gar nichts mehr erledigen und der Wechsel ist noch bequemer. Der Wechselprozess darf den Kunden grundsätzlich nichts kosten. Wann genau der neue Zähler dann installiert wird, wird dem Kunden von dem neuen Messstellenbetreiber mitgeteilt. Nicht immer werden die Wechselprozesse von dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernommen. Ist das nicht der Fall, muss die Kündigung von dem Verbraucher selbst vorgenommen werden. Wie die Kündigungsfristen bei dem eigenen grundzuständigen Messstellenbetreiber aussehen, kann in der Regel dem Messstellenvertrag oder alternativ online dem sogenannten „Rahmenvertrag“ entnommen werden. Letzteren muss jeder grundzuständige Messstellenbetreiber online veröffentlichen.Welche Vorteile hat der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber?
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb sich der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber lohnt. Wer beispielsweise von einem intelligenten Messsystem profitieren möchte, bevor der grundzuständige Messstellenbetreiber dies anbietet, kann sich für das Angebot eines entsprechenden wettbewerblichen Messstellenbetreiber entschieden. Oft lohnt sich hier ein Vergleich der Dienstleistungen. Kunden von inexogy erhalten beispielsweise alle Dienstleistungen rund um das intelligente Messsystem, von der Installation über den Betrieb bis hin zu Managementlösungen, aus einer Hand. Von einem Smart Meter können insbesondere Menschen mit einem hohen Stromverbrauch oder Eigentümer von Erzeugungsanlagen profitieren; denn so wird ihre Energieerzeugung beziehungsweise der Energieverbrauch deutlich transparenter. Auch für Verbraucher, die mit einem intelligenten Messsystem als technische Basis einen dynamischen oder variablen Stromtarif wahrnehmen möchten, kann der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber sinnvoll sein. Einen grünen, dynamischen Stromtarif bieten beispielsweise unsere Partner RABOT Energy und Voltego. Außerdem bietet sich der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber an, um Mieterstromprojekte zu realisieren. Ob Solarteur, Energieversorger, Immobilienbesitzer oder Immobilienverwalter: Mit einem passenden wettbewerblichen Messstellenbetreiber als kompetenten Partner kann das Ziel eines Mieterstrommodells einfach umsetzt werden. Wir von inexogy bieten unseren Kunden ein bequemes Gesamtpaket im Bereich Mieterstrom: Von der Projektierung über die Umsetzung und Installation übernehmen wir alles für unsere Partner. Eine Mieterstromanfrage kann einfach über unsere Webseite ausgefüllt werden. Für Unternehmen, auch mit bundesweiten Filialen, bieten viele wettbewerbliche Messstellenbetreiber unkomplizierte Komplettlösungen an. So können Unternehmen bei inexogy von dem Rundum-Paket aus einer Hand sowie von vereinfachten Prozessen profitieren. Ganz ohne Ablesetermine und Wartezeiten kann der Energieverbrauch verschiedener Standorte im inexogy-Energieportal im Überblick behalten werdenWas sind die Zuständigkeiten und Aufgaben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Betrieb einer Messstelle zu übernehmen, sofern sich diese in der Region des Anschlussnetzbetreibers befindet. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber hingegen können zum Teil bundesweit tätig sein und sind nicht dazu verpflichtet, den Betrieb einer Messstelle zu übernehmen.
Sobald sich ein Verbraucher mit dem neuen Messstellenbetreiber auf ein Messkonzept geeinigt hat, muss letzterer zunächst die benötigten Stromzähler zur Verfügung stellen. Weiter ist es Aufgabe des Messstellenbetreibers, die Stromzähler zu warten und bei Bedarf auszutauschen. Der Messstellenbetreiber liest die vom Stromzähler gemessenen Daten aus und stellt sie einerseits dem Anschlussnetzbetreiber, andererseits dem Stromlieferanten zur Verfügung.