Kann ein Verbraucher den Einbau eines Smart Meters ablehnen?

Den Einbau eines Smart Meter oder einer modernen Messeinrichtung kann ein Verbraucher nicht unterbinden, da bis 2032 alle Haushalte mindestens einen digitalen Zähler ohne Kommunikationsadapter haben sollen.
Smart Meter ablehnen

Der Einbau moderner Messeinrichtungen (= digitaler Stromzähler ohne Kommunikationsadapter) oder intelligenter Messsysteme (= digitale Stromzähler mit Smart Meter Gateway) ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Wer wann einen entsprechenden Smart Meter bekommt, haben wir in diesem Artikel beschrieben. Kern ist: Bis 2032 soll demnach jeder Haushalt mindestens über eine moderne Messeinrichtung verfügen. Für einige Zielgruppen – etwa Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 6 kWp oder Einfamilienhaus-Besitzer mit mehr als 10.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr – ist der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend. Der Ferraris-Zähler hat dann sein Laufzeitende erreicht.

Den Einbau einer modernen Messeinrichtung kann ein Verbraucher nicht unterbinden, da bis 2032 alle Haushalte mindestens einen digitalen Zähler ohne Kommunikationsadapter haben sollen.

Ab 2021 entfällt laut Messstellenbetriebsgesetz die Möglichkeit der freien Wahl eines Messstellenbetreibers für die Endkunden in Mietshäusern (Privat sowie Gewerblich). Ab dann kann der Anschlussnehmer (Vermieter/Eigentümer) eines Gewerbe- oder Mehrfamilienhauses über die Wahl des Messstellenbetreibers bestimmen. 

Viel entscheidender  für den Endverbraucher ist jedoch die Entscheidung für einen Smart Meter (intelligenten Stromzähler). Dieser digitale Stromzähler mit Smart Meter Gateway bietet im Gegensatz zum modernen Messsystem bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie inexogy echten Mehrwert – etwa durch die Visualisierung des Verbrauchs in Echtzeit auf dem inexogy Portal oder die einfache Übermittlung der Verbrauchsdaten an die zuständigen Stellen. Das nervige Ablesen des Stromzählers auf Bitten des Energieversorgers oder Netzbetreibers entfällt.

Wer sich bewusst für einen Smart Meter entscheiden will und nicht vom Rollout-Plan betroffen ist, kann sich theoretisch schon heute einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber aussuchen, der den Smart Meter Rollout schnell vorantreibt, dabei aber auf den tatsächlichen Kundennutzen achtet. Gerade wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie inexogy definieren sich über die Zukunftstechnologien und bieten solchen Zusatznutzen an.

Autor: Pablo Santiago

inexogy Newsletter

In unserem Newsletter warten aktuelle Hintergrundberichte und spannende Geschichten
aus der inexogy Welt auf Sie.

Aktuellste Beiträge

Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Für ihre sichere Integration ins Stromnetz gelten inzwischen genaue gesetzliche Vorgaben zur sogenannten Steuerung. Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.
Der Mai 2025 gilt als Rekordmonat bei negativen Strompreisen. Wer von den Negativpreisen profitieren möchte, benötigt hingegen einen dynamischen Stromtarif sowie einen Smart Meter.
Bereits im Mai 2024 wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Solarpaket 1 beschlossen. Ziel war eine bürokratieärmere Methode für Mieter, den Solarstrom von einer PV-Anlage auf dem eigenen Gebäude zu nutzen. Heraus kam allerdings ein Konzept, das in Deutschland von Beginn an zum Scheitern verurteilt scheint.