Kann ein Verbraucher den Einbau eines Smart Meters ablehnen?

Den Einbau eines Smart Meter oder einer modernen Messeinrichtung kann ein Verbraucher nicht unterbinden, da bis 2032 alle Haushalte mindestens einen digitalen Zähler ohne Kommunikationsadapter haben sollen.
Smart Meter ablehnen

Der Einbau moderner Messeinrichtungen (= digitaler Stromzähler ohne Kommunikationsadapter) oder intelligenter Messsysteme (= digitale Stromzähler mit Smart Meter Gateway) ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Wer wann einen entsprechenden Smart Meter bekommt, haben wir in diesem Artikel beschrieben. Kern ist: Bis 2032 soll demnach jeder Haushalt mindestens über eine moderne Messeinrichtung verfügen. Für einige Zielgruppen – etwa Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 6 kWp oder Einfamilienhaus-Besitzer mit mehr als 10.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr – ist der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend. Der Ferraris-Zähler hat dann sein Laufzeitende erreicht.

Den Einbau einer modernen Messeinrichtung kann ein Verbraucher nicht unterbinden, da bis 2032 alle Haushalte mindestens einen digitalen Zähler ohne Kommunikationsadapter haben sollen.

Ab 2021 entfällt laut Messstellenbetriebsgesetz die Möglichkeit der freien Wahl eines Messstellenbetreibers für die Endkunden in Mietshäusern (Privat sowie Gewerblich). Ab dann kann der Anschlussnehmer (Vermieter/Eigentümer) eines Gewerbe- oder Mehrfamilienhauses über die Wahl des Messstellenbetreibers bestimmen. 

Viel entscheidender  für den Endverbraucher ist jedoch die Entscheidung für einen Smart Meter (intelligenten Stromzähler). Dieser digitale Stromzähler mit Smart Meter Gateway bietet im Gegensatz zum modernen Messsystem bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie inexogy echten Mehrwert – etwa durch die Visualisierung des Verbrauchs in Echtzeit auf dem inexogy Portal oder die einfache Übermittlung der Verbrauchsdaten an die zuständigen Stellen. Das nervige Ablesen des Stromzählers auf Bitten des Energieversorgers oder Netzbetreibers entfällt.

Wer sich bewusst für einen Smart Meter entscheiden will und nicht vom Rollout-Plan betroffen ist, kann sich theoretisch schon heute einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber aussuchen, der den Smart Meter Rollout schnell vorantreibt, dabei aber auf den tatsächlichen Kundennutzen achtet. Gerade wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie inexogy definieren sich über die Zukunftstechnologien und bieten solchen Zusatznutzen an.

Autor: Pablo Santiago

inexogy Newsletter

In unserem Newsletter warten aktuelle Hintergrundberichte und spannende Geschichten
aus der inexogy Welt auf Sie.

Aktuellste Beiträge

Dynamische Stromtarife finden zunehmend ihren Weg in die breite Masse – unter anderem durch innovative Anbieter wie Rabot Energy. Um von diesen Tarifen ideal profitieren zu können, braucht es ein intelligentes Messsystem. Durch das Rundum-Paket von inexogy-Smart-Meter und der Rabot Energy-App erhalten Verbraucher präzise Verbrauchsdaten und der Weg zu einem effizienten Energiemanagement ist geebnet.
Nicht jeder Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist auch verpflichtet, diese nach § 14a steuern zu lassen. In Anbetracht der reduzierten Netzentgelte, die man im Gegenzug erhält, kann dies jedoch in einigen Fällen auch freiwillig profitabel sein.
Mit eigener PV-Anlage werden die Themen Batteriespeicher und dynamische Stromtarife gleich noch spannender. Wie kann man den Eigenverbrauch erhöhen, und was lohnt sich finanziell am meisten? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.