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Bei Mieterstrom handelt es sich um Strom, der in hauseigenen Anlagen (Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung) umweltfreundlich erzeugt und an die Nutzer der Immobilie geliefert wird. Voraussetzung für Mieterstrom ist, dass die Lieferung an Letztverbraucher im jeweiligen Gebäude oder in Wohngebäuden im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ohne Netzdurchleitung erfolgt.
Mieterstrommodelle gelten aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile als wichtige Bausteine der Energiewende. In Ballungsräumen ermöglicht Mieterstrom vielen Menschen eine aktive Teilhabe an der Energiewende und ist Voraussetzung dafür, dass Mieter oder Wohnungseigentümer mit sauberem und günstigem Ökostrom versorgt werden. Aber nicht nur das: Mieterstrom entlastet die lokalen Verteilnetze und trägt entscheidend dazu bei, dass Mehrfamilienhäuser ihre klimaschädlichen Emissionen reduzieren.
Auch Immobilieneigentümer oder Anlagenbetreiber profitieren erheblich von Mieterstrommodellen. Sie können ihre Einnahmen durch den Verkauf des selbst erzeugten Stroms steigern und gleichzeitig den Wert ihrer Immobilie erhöhen. Für Bauherren ist es daher besonders attraktiv, einen Neubau von Anfang an als Mieterstrommodell zu planen. Aber auch bei Sanierungen bieten sich optimale Möglichkeiten. Muss beispielsweise die Heizungsanlage erneuert oder das Dach saniert werden, reduziert sich der zusätzliche Aufwand für ein Mieterstromprojekt.
Mieterstrommodelle können in der Praxis unterschiedliche Ausprägungen haben, je nach Art der Betriebsführung, der Gewährung des Mieterstromzuschlags oder der Einbindung von Lade-, Wärme- oder Speichertechnologien.
Mieterstrommodelle:
eigenständige Umsetzung oder Contracting
Die eigenständige Umsetzung ist die kostengünstigste Möglichkeit, Mieterstrom in kleinen Mehrfamilienhäusern zu realisieren. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit, da nur wenige Dienstleistungen externer Unternehmen in Anspruch genommen werden müssen.
Zukünftige Anlagenbetreiber, die sich für diesen Weg entscheiden, können sich auf inexogy verlassen. Als einer der führenden Dienstleister im Bereich Mieterstrom übernehmen wir die Projektierung der Anlage, stimmen das Messkonzept mit dem örtlichen Netzbetreiber ab und installieren schließlich die notwendige Messtechnik. Unser Mieterstromportal unterstützt darüber hinaus langfristig bei der Kunden- und Tarifverwaltung sowie bei der Abrechnung.
Für Interessenten haben wir ein umfangreiches Kontaktformular vorbereitet, über das Sie uns die Eckdaten Ihres Mieterstrommodells übermitteln können. So können wir Ihnen innerhalb weniger Tage ein passendes Angebot unterbreiten. Bei komplexen Anlagen stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungs- und Planungsgespräch zur Verfügung.
Eine weitere Betriebsform ist das Teil-Service-Modell. Dabei übernimmt ein Unternehmen einzelne Aufgaben, wie z.B. die Abrechnung oder die Beschaffung des Reststroms. Der Gebäudeeigentümer investiert in die PV-Anlage und betreibt diese, die restlichen Betreiberpflichten werden ausgelagert. Eine Möglichkeit, dies zu organisieren, ist das sogenannte „Lieferkettenmodell“. Hier arbeitet inexogy seit Jahren mit großen Mieterstrom-Dienstleistern wie Polarstern oder Einhundert zusammen, die in Deutschland zu den Branchenführern gehören.
Während das Teil-Service-Modell aus Wirtschaftlichkeitsgründen erst ab ca. 6 Mietparteien zu empfehlen ist, kann bei größeren Anlagen ab ca. 15 Wohneinheiten das Full-Service-Modell gewählt werden. Hierbei pachtet ein Unternehmen das Dach, errichtet die PV-Anlage und übernimmt die Kommunikation mit den Hausbewohnern und die Versorgung der Wohnungen. Alle Verpflichtungen einschließlich Finanzierung und Betrieb werden vom Unternehmen übernommen. Der Aufwand ist hier sehr gering, Wohnungsunternehmen oder Eigentümer profitieren wirtschaftlich von der Dachverpachtung, kommen ihren Klimazielen näher und profitieren von der Wertsteigerung ihres Bestandes.
Geförderte und nicht geförderte Mieterstrommodelle
Eine weitere Unterscheidung zwischen den verschiedenen Mieterstrommodellen besteht darin, ob für jede gelieferte kWh eine Förderung gewährt wird oder nicht. Der sogenannte Mieterstromzuschlag trägt direkt zur Wirtschaftlichkeit eines Mieterstrommodells bei, im Gegenzug sind aber auch einige rechtliche Pflichten zu erfüllen, die für kleine und mittlere Betreiber eine Markteintrittsbarriere darstellen können.
Eine vollständige Auflistung der Anforderungen für den Mieterstromzuschlag haben wir in dem inexogy Blog in diesem Artikel zusammengestellt: Mieterstromzuschlag. Am wesentlichsten ist, dass mindestens 40 Prozent des Gebäudes unter der PV-Anlage zu Wohnzwecken genutzt werden müssen und der Strompreis innerhalb der Mieterstromanlage maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs betragen darf. Sofern kein Energieversorger den Betrieb der Anlage in einem Teil- oder Full-Service-Mieterstrommodell übernimmt, wird der Anlagenbetreiber zudem zum Elektrizitäts- und Energieversorgungsunternehmen, was zusätzliche Pflichten hinsichtlich des Endkundenvertrags und der Abrechnung mit sich bringt.
Solange all diese Anforderungen erfüllt werden können, empfehlen sich geförderte Mieterstrommodelle. Aber auch nicht geförderte Mieterstrommodelle bieten einige Vorteile. Insbesondere für kleinere Mieterstrom-Projekte oder selbstorganisierte Mehrfamilienhäuser kann der Verzicht auf den Mieterstromzuschlag vorteilhaft sein. So entfallen einige Pflichten, die den Betrieb der Mieterstromanlage unnötig erschweren oder die Wirtschaftlichkeit mindern können.
Mieterstrommodelle nach Messkonzept
Messkonzepte sind ebenfalls ein wichtiges Merkmal von Mieterstrom-Projekten und können auch zur Unterscheidung zwischen den einzelnen Mieterstrommodellen herangezogen werden. Messkonzepte auf Basis intelligenter Messtechnik erfüllen mehrere Funktionen: Zum einen ermöglichen sie die Einbindung aller Energieerzeugungsanlagen sowie weiterer relevanter Infrastruktur im Gebäude wie Wärmepumpen, Ladesäulen oder Batteriespeicher und machen die Energieflüsse zwischen ihnen sichtbar; zum anderen ermöglichen sie die exakte Abrechnung aller Energiemengen, die von den verschiedenen Mietparteien in einem Gebäude verbraucht werden, ebenso wie die externe Belieferung von Mietern, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen möchten – die sogenannte Drittbelieferung. Die Projektierung des Messkonzepts sowie dessen Abstimmung mit den örtlichen Verteilnetzbetreibern gehört bei inexogy zu unseren Kernaufgaben. Messkonzepte sind auch deshalb wichtig, weil sie für die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erforderlich sind. Für Laien können Messkonzepte eine komplexe Angelegenheit sein, aber glücklicherweise werden häufig Variationen von standardisierten Messkonzepten verwendet, die bereits von den verschiedenen Netzbetreibern anerkannt und akzeptiert werden. In diesem Zusammenhang hat der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) einen Leitfaden zur Auswahl des Messkonzepts veröffentlicht, der die gängigsten Messkonzepte je nach Anlagentyp bzw. Mieterstrommodell aufzeigt.
Das in unseren Mieterstrommodellen am häufigsten verwendete Messkonzept ist das Summenzählermodell. Der Summenzähler ist ein physikalischer Zweirichtungszähler, der die gesamte Einspeisung und den Bezug des Gebäudes erfasst, sodass diese Werte – zusammen mit dem Verbrauch der jeweiligen Mieter – in die verbrauchsabhängige Abrechnung der Mieter einfließen. Seit der Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende) ist es auch möglich, das klassische Summenzählermodell durch einen virtuellen Summenzähler auf Basis intelligenter Messsysteme zu ersetzen. Dies vereinfacht die Messkonzepte und reduziert die Projektierungs- und Hardwarekosten, der virtuelle Summenzähler wird jedoch bisher nur im Rahmen von Pilotprojekten eingesetzt.
Verwendete Quellen rund um das Thema Mieterstrommodell:
Energieagentur Regio Freiburg.
Betriebskonzepte für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern.
Bundesnetzagentur.
Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden: Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung.
Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
VBEW-Messkonzepte: Handout zur Auswahl der Messkonzepte. Ausgabe: 07.2022.