Hintergrund der neuen Rolle des Energieserviceanbieters
Der Energieserviceanbieter ist eine neue, eigenständige Marktrolle im Umfeld des Smart Meterings. Entstanden ist diese neue Marktrolle mit einem Beschluss der Beschlusskammer 6 der BNetzA im Dezember 2020 zur Festlegung neuer Standards im Rahmen der Marktkommunikation. Somit erhält der Energieserviceanbieter das Recht, mit der Einwilligung des Anschlussnehmers, Messwerte beim zuständigen Messstellenbetreiber anzufragen. Voraussetzung ist, dass der Anschlussnehmer über ein eingebautes intelligentes Messsystem wie beispielsweise von inexogy verfügt.
Aufgabenfeld des Energieserviceanbieters
Der Energieserviceanbieter darf nicht nur Daten abfragen, sondern die Messreihen für den Anschlussnehmer analysieren oder einem beauftragten Dienstleister des Anschlussnehmers die Daten mit dem Ziel der Energieoptimierung zur Verfügung stellen.
Welche Kundengruppen sind relevant?
Für den Energieserviceanbieter kommen mehr oder weniger zwei Zielgruppen infrage: Privathaushalte als auch Unternehmen. Voraussetzung ist, dass Anschlussnehmer einen Jahresverbrauch von mindestens 6.000 kWh erreichen müssen.
Grundsätzlich sind Auswertung und Optimierungsmaßnahmen natürlich eher für einen Haushaltskunden interessant, der bereits über größere Erzeuger, wie eine eigene PV-Anlage, oder Verbraucher, wie z. B. ein E-Auto, verfügt. Noch interessanter ist der Energieserviceanbieter aber für Unternehmen, die schon über ein eigenes Energiemanagement verfügen und verpflichtet sind, ihr energetisches Verhalten zu optimieren oder die ein berechtigtes Ziel haben, Energie zu sparen.
Weg frei für Mehrwertdienstleistungen
Dass Nutzer von Smart Meter zahlreiche Vorteile genießen, ist mittlerweile bekannt. Damit diese auch von den entstehenden Mehrwerten durch den Energieserviceanbieter profitieren können, ist allerdings ein flächendeckender und zügiger Roll-Out von intelligenten Messsystemen unabdingbar.