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Es Gibt viel zu Erzählen

Hier im Blog gibt es ausgewählte Artikel rund um Smart Metering. Was genau ist ein intelligentes Messsystem? Was versteht man unter Tarifanwendungsfällen? Und was ist bei dynamischen Tarifen zu beachten? In unserem Blog brechen wir komplexe Themen auf das Wesentliche herunter und zeigen unseren Lesern, wie die Energiewelt der Zukunft aussehen wird.

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Sowohl herkömmliche elektromechanische Ferraris-Zähler als auch moderne elektronische Zähler benötigen ein wenig elektrischen Strom. Herzstück eines Ferraris-Zählers ist der Induktionsmotor. Fließt Strom durch dessen Spulen, baut sich ein magnetisches Drehfeld auf und lässt eine Aluminiumscheibe rotieren. Die wiederum setzt ein mechanisches Zählwerk in Gang. Dieser Vorgang benötigt einen kleinen Teil der Energie, rund 80 Wh pro Tag, das sind im Jahr etwa 29 kWh.
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist im September 2016 das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eingeführt worden. Es regelt, seit dem 01.01.2017, zentral den neu gestalteten Messstellenbetrieb. Damit sind auch die Grundlagen für die Einführung intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen abgedeckt.
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Ein neuer Bereich auf unserer Webseite verschafft eine gute Übersicht über einige der wichtigsten Referenzen und Smart Metering Projekte von inexogy.
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Wie viel Strom verbraucht ein einzelnes Gerät in meinem Haushalt? Ist der Verbrauch zu hoch oder normal? Auf diese Fragen Antworten zu geben, ist das übergeordnete Ziel der Forscher und Industrieunternehmen, die sich mit Non Intrusive Load Monitoring befassen.
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Als Kombination aus moderner Messeinrichtung (dem digitalen Zähler, auch als Basiszähler bezeichnet) und dem Smart-Meter-Gateway (der Kommunikationsschnittstelle) bieten intelligente Zähler (Smart Meter) heute eine ganze Reihe von Vorteilen gegenüber der herkömmlichen, analogen und nicht vernetzten Technologie. Die wichtigsten Vorteile und Funktionen der Smart Meter sind hier zu lesen.
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Verantwortlich für den Einbau sowie den Betrieb eines Smart Meter sind weder Mieter noch Hausbesitzer, sondern laut Gesetz der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Dieser etwas sperrige Begriff bedeutet, dass derjenige, der ein Stromnetz betreibt, grundsätzlich erst einmal auch für Einbau und Betrieb von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Das betrifft sowohl die vier Betreiber der Übertragungsnetze (Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW) als auch die Betreiber eines örtlichen Verteilnetzes (z.B. kommunale Energieversorger wie Stadtwerke oder privatwirtschaftliche Energiekonzerne).