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Es Gibt viel zu Erzählen

Hier im Blog gibt es ausgewählte Artikel rund um Smart Metering. Was genau ist ein intelligentes Messsystem? Was versteht man unter Tarifanwendungsfällen? Und was ist bei dynamischen Tarifen zu beachten? In unserem Blog brechen wir komplexe Themen auf das Wesentliche herunter und zeigen unseren Lesern, wie die Energiewelt der Zukunft aussehen wird.

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Auf den Stromsektor kommen zahlreiche Änderungen zu: ab dem 1. April 2022 greift die Marktkommunikation 2022 (Mako 2022). Betroffen sind insbesondere die Marktrollen Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferant, Bilanzkreisverantwortlicher und Messstellenbetreiber. Auch neue Prozesse und eine neue Rolle im Energiesektor werden darin geschaffen. Wir betrachten einmal die neue Rolle im Energiesektor genauer – die des Energieserviceanbieters (ESA). Dieser wird zukünftig mit Messstellenbetreibern zusammenarbeiten.
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Zukünftig müssen Einkünfte aus kleinen PV-Anlagen nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit der überarbeiteten und erweiterten Verwaltungsanweisung nun festgelegt. Davon profitieren Betreiber mit Anlagen von einer maximalen Leistung von bis zu 10 kWp und die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen worden.
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Intelligente Stromzähler, intelligente Hausgeräte, intelligente Stromnetze – die Technologien für ein schlaues Zusammenspiel aus Stromerzeugung und -verbrauch sind weit entwickelt. Inzwischen ist die Stromerzeugung durch Photovoltaik relativ begehrt, weil die Strombezugskosten aktuell aus dem öffentlichen Netz insbesondere durch administrative Preise (Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzgebühren etc.) besonders hoch sind. In diesem Zuge entwickelt sich aus dem reinen Verbraucher der Prosumer. Doch die nächste Rolle steht im Rahmen der Energiewende, die von Dekarbonisierung, Dezentralisierung, Digitalisierung und Demokratisierung geprägt ist, schon bereit: der Flexumer.
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Welcher Zählertyp beim jeweiligen Haushalt und Unternehmen zum Einsatz kommt oder bereits ist, hängt davon ab, wie hoch der Stromverbrauch und ob man Selbsterzeuger ist. In unserer Bestellstrecke sind die aktuellsten Zählertypen hinterlegt. Doch was sich hinter den ganzen Namen und Zahlen verbirgt, ist für einen Laien nicht sofort erkennbar. Um Licht ins Dunkle zu bringen, nehmen wir das einmal genauer unter die Lupe.
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Unternehmen und Betriebe, die eine ermäßigte EEG-Umlage in Anspruch nehmen, sind bis bis spätestens zum 31. Dezember 2021 dazu verpflichtet, mess- und eichrechtskonforme (bzw. MID-zertifizierte) Zähler einzubauen, sofern sich noch weitere „Dritte“ Stromverbraucher am Standort befinden. Die zuvor übliche Schätzung dieser Drittmengen soll damit unterbunden werden. Das bedeutet konkret: Sämtliche weitergeleitete Strommengen, umgangssprachlich als Drittmengen bezeichnet, sind ab dem 01. Januar 2022 verpflichtend zu erfassen, den verantwortlichen Behörden zu melden und die jeweils gültigen Preisaufschläge zu bezahlen (Mitteilungs- und Zahlungspflichten).
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Endlich gibt es auch einmal gute Nachrichten für Stromkunden: Die EEG-Umlage (EEG: Erneuerbare-Energie-Gesetz), die aktuell den größten Teil im Bereich “Steuern und Abgaben” beim Strompreis ausmacht, sinkt ab Januar 2022 von 6,500 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh. Das sind fast 43 % weniger und ist somit der niedrigste Stand seit zehn Jahren.