Signifikante Preisunterschiede bei RLM-Zählern trotz fehlender Mehrwerte: Warum sich der Wechsel zu inexogy lohnt

Je nachdem, aus welcher Region Sie kommen, wird Sie ein und dasselbe Produkt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber zwischen 200 und mehr als 1.000 Euro pro Jahr kosten – und das oft ganz ohne Mehrwerte für Sie. Bei diesem Produkt handelt es sich um RLM-Zähler. inexogy greift hier als wettbewerblicher Messstellenbetreiber ein und bietet eine kostengünstige und einheitliche Lösung für Verbraucher.
RLM Zähler Preise
Ab einer Einspeisung oder einem Verbrauch >100.000 kWh pro Jahr ist ein RLM-Zähler verpflichtend.

Inhaltsverzeichnis

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1. Wofür werden RLM-Zähler eingesetzt?

Die registrierende Leistungsmessung (RLM), auch registrierende Lastgangsmessung genannt, ist ein Verfahren zur Messung des Energieverbrauchs durch Strom- oder Gaszähler, das von Messstellenbetreibern in den regulierten Bereichen Gas und Strom angewendet wird. Die Anwendungsgrenzen für RLM variieren je nach dem Energiebedarf des Kunden: Im Strombereich wird RLM ab einem jährlichen Verbrauch oder Einspeisung von mehr als 100.000 kWh elektrischer Energie. Kunden, die nicht unter die registrierende Leistungsmessung fallen, werden in der Regel mit vereinfachten Verfahren wie Standardlastprofilen (SLP) behandelt.

RLM-Stromzähler erfassen in jeder Messperiode von 15 Minuten einen Leistungsmittelwert. Die Summe aller Leistungsmittelwerte über eine ganze Anzahl von Messperioden ergibt dann den Lastgang, der den Verlauf des Energieverbrauchs über die Zeit darstellt. Eine solch engmaschige Messung ist vor allem deshalb notwendig, um die Stromversorgung und die Netzstabilität sicherzustellen.

Die erfassten Werte werden in regelmäßigen Abständen, entweder sofort oder am Folgetag, an den Verteilnetzbetreiber übermittelt. Dies geschieht entweder über einen Internetzugang oder mittels eines Mobilfunk-Modems. Eine jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber wird überflüssig und entfällt. Stattdessen erhalten Kunden ihre Abrechnung monatlich.

Dank der Lastgangmessung der RLM-Zähler gewinnen Verbraucher, Lieferanten und Netzbetreiber detaillierte Einblicke in den Energieverbrauch oder die Einspeisung großer Kunden oder Energieerzeuger. Durch die Analyse des Lastgangs können Spitzenlastzeiten identifiziert, Verbrauchsprofile erstellt und Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs ergriffen werden. Erhält der Kunde ebenfalls Zugriff auf seine Daten, kann er etwaige Verbrauchsabweichungen schneller erkennen: Gibt es Anomalien oder Störungen bei einer Produktionsanlage? So kann eine schnelle Reaktion erfolgen und Ausfälle vermieden werden.

2. Wie unterscheiden sich die Preise für die Zähler im regionalen Vergleich?

Bereits im Jahr 2019 wurde durch eine Kurzanalyse herausgefunden, dass es in Deutschland deutliche regionale Unterschiede in Bezug auf die Kosten für RLM-Zähler gibt. Diese lagen damals zwischen etwa 200 und über 1.000 Euro pro Jahr. Auf Basis dieser Analyse nahmen die Autoren besagter Studie an, dass allein unter den PV-Anlagenbetreibern rund 20.000 Kunden höhere Entgelte für Ihren RLM-Zähler zahlen als nötig.

Die im Jahr 2019 erfassten Jahresgebühren gelten so aktuell natürlich nicht mehr. Wirft man allerdings mal einen Blick auf den online einsehbaren Preisblättern für den Messstellenbetrieb einiger grundzuständiger Messstellenbetreiber, erkennt man schnell, dass es 2024 kaum anders aussieht. Die exemplarischen Grafiken verdeutlichen: Besonders im Süden sind die Preise deutlich höher als in anderen Regionen Deutschlands. Dabei gibt es, wie die Grafik ebenfalls verdeutlicht, meist stark unterschiedliche Preise für RLM-Zähler in der Niederspannung und RLM-Zähler in der Mittelspannung.

Preise RLM Zähler Mittelspannung
Preise RLM Zähler Niederspannung

Nur in wenigen Fällen sind weitere Dienstleistungen, wie eine Visualisierungslösung für den Kunden, in dem Preis inbegriffen. Benötigte Wandler kosten den Verbraucher je nach Region in der Niederspannung noch einmal zusätzlich zwischen etwa 10 und 100 Euro, in der Mittelspannung zwischen rund 60 und 400 Euro.

Die Studienautoren betonten bereits 2019: „Einen echten Grund für diese Preisdifferenzierung sehen wir nicht und die Erklärung liegt wohl vor allem im vermeintlich stark limitierten Wettbewerb. RLM-Zähler unterscheiden sich aus Verbrauchersicht nicht hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung. Damit sind auch die Leistungen der grundzuständigen Messstellenbetreiber weitestgehend deckungsgleich.“ Vermutlich ist es also das „quasi-Monopol“ der grundzuständigen Messstellenbetreiber, der dafür sorgt, dass viele PV-Anlagenbetreiber und Großverbraucher den Preis zahlen, ohne ihn zu hinterfragen.

Dabei ist die Auswahl keineswegs so beschränkt, wie viele Verbraucher glauben: heutzutage hat jeder Verbraucher das Recht, den Messstellenbetreiber zu wechseln und somit ein möglicherweise günstigeres Angebot in Bezug auf den RLM-Zähler und auch den benötigten Wandler in Anspruch nehmen. inexogy bietet als wettbewerblicher Messstellenbetreiber ein attraktives Angebot, sowohl durch die angebotenen Mehrwerte als auch in Bezug auf den Preis, der jährlich um ein Vielfaches günstiger ist.

3. Wer benötigt einen RLM-Zähler?

Die Notwendigkeit eines RLM-Zählers hängt von den individuellen Strom- und Gasverbrauchsmustern Ihres Unternehmens ab. Gemäß der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ist eine registrierende Leistungsmessung ab einem jährlichen Verbrauch von 100.000 Kilowattstunden vorgeschrieben.

Die StromNZV legt keine einheitliche Leistungsspitze fest. Jedoch betrachten viele Netzbetreiber eine gemessene Leistung von 30 kW als entscheidend für die Installation eines RLM-Zählers. Außerdem ist die RLM verpflichtend für alle Anlagenbetreiber ab einer installierten Leistung von >100 kW.

Allerdings können sich auch Unternehmen mit einem niedrigeren Jahresstromverbrauch, beispielsweise mit 85.000 kWh, freiwillig für einen RLM-Zähler entscheiden. Sinnvoll kann das vor allem aufgrund der höheren Transparenz und das dadurch ermöglichte bessere Energiemanagement sein. Allerdings bietet sich für alle, die nicht unter die Pflicht zu registrierende Lastmessung fallen, auch die Installation eines intelligenten Messsystems von inexogy ein. Diese übermitteln die Zählerstände ebenfalls im Viertelstundentakt und bilden die Grundlage für Energietransparenz, genaue Abrechnungen und einen optimierten Energieeinkauf, bspw. über Smart-Meter-gestützte dynamische Stromtarife.

4. Angebot mit Mehrwert: RLM-Zähler von inexogy

Kein Verbraucher ist dazu verpflichtet, die Preise seines grundzuständigen Messstellenbetreibers einfach so zu akzeptieren. Denn: Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie inexogy ist jedem Verbraucher offengestellt. Für Verbraucher kann sich ein Wechsel vor allem aus finanzieller Sicht lohnen, aber auch die im Preis inbegriffenen Leistungen unterscheiden sich stark. So befinden sich die RLM-Zähler von inexogy im bundesweiten Vergleich nicht nur am unteren Ende der Preisspanne, sondern liefern unseren Kunden auch zahlreiche Mehrwerte.

Da unsere RLM-Stromzähler die erfassten Messwerte in Viertelstunden- oder sogar Minutenintervallen übertragen, liefert die registrierende Leistungsmessung mit inexogy eine solide Datenbasis zur Senkung der Energiekosten in Unternehmen mit hohem Gewerbestromverbrauch.

Durch die Visualisierung der Energiewerte in Echtzeit auf dem inexogy-Energieportal erhalten unsere Kunden mit RLM-Zählern einen wesentlich genaueren Überblick über den Energieverbrauch als mit der Messtechnik des örtlichen Netzbetreibers, bei der die Messwerte in der Regel nur einmal im Monat zur Verfügung gestellt werden. Die Visualisierung von Energie mit Echtzeitdaten macht den Verbrauch transparenter, sodass die Ursachen für einen erhöhten Verbrauch schneller identifiziert werden können. Neben einem effizienteren Stromeinkauf können Unternehmen die Lastgänge auch nutzen, um das Lastprofil zu glätten und verschiebbare Lasten außerhalb der Hochlastzeiten zu verlagern. Beide Maßnahmen führen zu einer Senkung der Netzentgelte.

Ein weiterer Vorteil unserer RLM-Technologie ist, dass inexogy als wettbewerblicher Messstellenbetreiber bundesweit tätig ist. Wir haben Rahmenverträge mit allen Netzbetreibern in Deutschland, so dass wir unsere RLM-Zähler in allen Netzgebieten installieren und betreiben können.

Ein Wechsel zu inexogy ist außerdem vor allem für Gewerbe- und Industriebetriebe mit mehreren Standorten ein wesentlicher und klarer Vorteil. Mit inexogy haben diese nur noch einen Ansprechpartner für den Messstellenbetrieb und erhalten die hochaufgelösten Werte Ihres Stromverbrauchs aus einer Hand. Auf Knopfdruck können die Zählerstände und Lastgänge aller Standorte in unserem Energieportal abgerufen und visualisiert werden. Ob für Energieaudits, Rechnungsprüfungen oder Maßnahmen zur Energieoptimierung: Die Messwerte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zusätzlich zu unserem Energieportal stellen wir über unsere API (Programmierschnittstelle) alle Messwerte unserer intelligenten RLM-Zähler in Echtzeit zur Verfügung. Mit geringem Aufwand können so alle von unseren Zählern erfassten und übertragenen Werte in eigene Anwendungen und Systeme, wie z.B. das Energiemanagementsystem des Unternehmens, integriert werden.

Bei Interesse an einem RLM-Zähler mit Mehrwert können sie uns unter diesem Link ihre Kontaktanfrage an den Bereich „Vertrieb Gewerbe“ senden.

5. Wie kann man den Messstellenbetreiber wechseln?

Wer den Messstellenbetreiber wechseln möchte, muss zunächst natürlich einen solchen aussuchen. Viele wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie auch inexogy bieten den Vorteil, dass sie bundesweit tätig sind. Der ausgewählte Messstellenbetreiber kümmert sich nach Vertragsabschluss um die Installation, Wartung und den Betrieb des Zählers. Kunden von inexogy haben den Vorteil, dass wir uns über alle notwendigen Wechselprozesse kümmern. Wo wird der Wechsel noch einfacher. Mehr über den Wechsel des Messstellenbetreibers lesen Sie in unserem Blogbeitrag .

6. Quellen

Autor: Evelyn Isaak

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Für viele Betreiber einer kleineren PV-Anlage lohnt es sich, den selbsterzeugten Strom für sich selbst zu nutzen. Wer hingegen eine größere Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 100 kWp besitzt, muss eine sogenannte Direktvermarktung durchführen. Eine solche kann allerdings auch bei kleineren Erzeugungsanlagen freiwillig erfolgen. Was genau man unter der Direktvermarktung versteht und welche Rolle Smart Meter dabei spielen, haben wir zusammengefasst.