Die Hauptpunkte im Überblick
- Stromkunden mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr sowie Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW fallen unter die Pflichteinbaufälle.
- Zusätzlich gibt es eine Smart-Meter-Pflicht für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
- Allen anderen Verbrauchern bleibt die Option, freiwillig den Einbau eines intelligenten Messsystems einzufordern.
Der Einbau intelligenter Messsysteme: Wer bekommt eines?
Bereits seit 2017 wurde in Deutschland mit dem Einbau von Smart Metern für bestimmte Verbraucher begonnen. Zunächst waren diejenigen von einem verpflichtenden Einbau betroffen, die einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben sowie Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung.Seit 2020 unterliegen nun auch Stromkunden mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr dem Pflichteinbau intelligenter Messsysteme (iMSys). Der Pflichteinbau betrifft weiterhin auch Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW. Darunter fällt beispielsweise die Solaranlage auf dem Dach oder das Blockheizkraftwerk im Keller. Weiter gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von intelligenten Messgeräten für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, wie zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto. Denn: Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss es dem Netzbetreiber möglich sein, den Strombezug dieser „Großverbraucher“ bei drohender Überlastung des Netzes zu dimmen. Dafür ist als technische Basis ein intelligentes Messsystem erforderlich. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel „Fragen und Antworten rund um § 14a EnWG“.
Bis 2030 sollen alle Pflichteinbaufälle abgeschlossen sein. Fällt ein Privathaushalt nicht unter eine der drei Gruppen, so ist der Einbau eines Smart Meters keine Pflicht, sondern freiwillig. So entscheiden beispielswiese bei Privathaushalten, die einen Jahresstromverbrauch von bis zu 6.000 kWh haben, die grundzuständigen Messstellenbetreiber, ob ihre Kunden mit einem intelligenten Messsystem oder lediglich einem einfachen, digitalen Zähler ausgestattet werden. Allerdings gilt: Bis 2032 muss jeder Zähler digital oder intelligent sein.
Wie kann ich außerhalb der Pflichtgruppe ein Smart Meter erhalten?
Die Mehrheit der Haushalte in Deutschland werden von ihrem grundzuständigen Messtellenbetreiber (gMSB) mit einem digitalen Zähler ausgestattet, wenn sie nicht unter die Pflichteinbaugruppe fallen. Als Privathaushalt gibt es in dem Fall dennoch die Möglichkeit, ein intelligentes Messsystem eingebaut zu bekommen. Denn: Ab 2025 hat jeder Verbraucher das Recht, auf eigene Kosten den Einbau eines Smart Meters beim gMSB einzufordern. Eine andere Option stellen sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) dar. Für einen solchen kann sich jeder Verbraucher dank des Messstellenbetriebgesetzes (§5 MsbG) frei entscheiden; ein Wechsel bleibt durch die Liberalisierung im Jahr 2016 niemandem verwehrt. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber wie inexogy kann dabei deutliche finanzielle und funktionelle Vorteile im Vergleich zu dem gMSB bieten und beispielsweise oft auch einen schnelleren Einbau eines intelligenten Messgeräts ermöglichen.Diese Vorteile haben Smart Meter
Es werden immer mehr analoge Zähler gegen digitale ausgetauscht. Hier liegt der grundlegende Unterschied darin, dass statt eines mechanischen Zählwerks eine digitale Messeinheit tickt. Dennoch bleibt der jährliche Ablesetermin durch das Energieversorgungsunternehmen und der Gang in den Keller zum Ablesen des Stroms bestehen.Anders ist es bei Smart Metern: Sie versenden die Verbrauchswerte automatisch mithilfe eines Kommunikationsmoduls (Smart Meter Gateway) an berechtigte Empfänger wie Stromversorger und Netzbetreiber. Das ermöglicht häufigere und auch exaktere Abrechnungen ohne vorherige Abschlagszahlungen. Auch der Messstellenbetreiber erhält die erfassten Verbrauchswerte, in 15-Minuten-Intervalle aufgeschlüsselt, in der Regel einmal am Tag. Daraus ergibt sich für Verbraucher ein weiterer Vorteil: Viele wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie auch inexogy bieten an, dass ihre Kunden über ein Energieportal den Eigenverbrauch immer im Blick behalten und analysieren können. Gesetzlich ist fest geregelt, welche Akteure Zugriff auf die Daten haben können welche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen. Verbraucher müssen sich entsprechend bei Smart Metern, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden, keine Sorgen um die Sicherheit der Software und Hardware machen.
Smart Meter erlauben es darüber hinaus, dynamische Tarife zu nutzen. Durch diese kann ein direkter finanzieller Vorteil für Verbraucher entstehen, wenn letztere ihre Lasten in Zeiten verlegen, in denen viel günstiger Strom aus erneuerbaren Energien verfügbar ist.
Weshalb gibt es eine Smart Meter Pflicht?
Angesichts des zunehmenden Anteils erneuerbaren Energien im Strommix ist die Modernisierung des Stromnetzes von großer Bedeutung. Da Energiequellen wie Wind- und Solaranlagen stark wetterabhängig sind und ihre Stromproduktion entsprechend schwankt, ist eine effiziente Kommunikation zwischen Stromerzeugern und -verbrauchern unerlässlich. Diese ermöglicht, dass der produzierte Strom genau dorthin geleitet wird, wo er gebraucht wird. Smart Meter spielen hierbei eine Schlüsselrolle: Sie unterstützen die Digitalisierung und die bessere Kontrolle des Steuernetzes.Mithilfe intelligenter Messsysteme kann Strom eingespart werden. Damit spielen Smart Meter spielen auch eine wichtige Rolle dabei, die CO2-Emissionen zu reduzieren, die mit der Energieerzeugung aus konventionellen Energieträgern verbunden sind. Die gesetzliche Pflicht hat also auch zum Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Wir von inexogy wollen die Pflicht zur Chance machen: Jeder Endverbraucher soll von den zahlreichen Vorteilen eines Smart Meters profitieren können. Haben Sie Interesse an einem Smart Meter, können Sie hier Kontakt zu uns aufnehmen: