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Bereits im Mai 2023 wurde mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende der Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Rollout grundlegend überarbeitet – mit dem Ziel, ihn schneller und einfacher zu gestalten. Doch auch heute wissen viele Verbraucher immer noch nicht, was genau ein Smart Meter ist und welcher zeitliche Fahrplan für sie gilt. Das zeigt beispielhaft eine Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov aus dem Oktober 2024: Rund 60 Prozent der insgesamt 2.189 befragen Personen über 18. Jahren wussten nicht, was ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist. Es wird deutlich, wie wichtig es ist, die noch bestehenden Wissenslücken rund um intelligente Messsysteme zu füllen.
Wofür genau braucht es Smart Meter?
Intelligente Messsysteme, auch als Smart Meter bekannt, spielen eine Schlüsselrolle für die Digitalisierung der Energiewende. Sie erfassen die Stromdaten automatisch, verschlüsseln sie und übermitteln sie an berechtigte Marktteilnehmer wie den Netzbetreiber. Damit sorgen Smart Meter dafür, dass Unternehmen sowie Verbraucher einen besseren und transparenten Einblick in ihren Stromverbrauch beziehungsweise ihre Einspeisung erhalten. Dies gelingt einerseits über genauere Abrechnungen als zuvor, andererseits über eine Einsicht in Verbrauch und Einspeisung für bestimmte Zeiträume (in der Regel 15-Minuten-Intervalle). Kunden von inexogy behalten ihre Daten über das inexogy-Energieportal immer im Blick.
Weiter erlauben intelligente Messsysteme ein komfortables Management von Verbrauch und Einspeisung und die Möglichkeit, von speziellen Stromtarifen, wie dynamischen Stromtarifen, profitieren zu können. Final können so die eigenen Energiekosten abgesenkt und die Effizienz gesteigert werden.
Im Zuge des § 14a EnWG sind Smart Meter verpflichtend, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Elektroautos oder Wärmepumpen in das Stromnetz zu integrieren. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: „Netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG: Fragen und Antworten“.
Was ist der Smart-Meter-Rollout und was sind die zeitlichen Ziele?
Unter dem Begriff „Rollout“ versteht man das schrittweise „ausrollen“ von Smart Metern. Das bedeutet: Nach und nach sollen immer mehr intelligente Messsysteme eingebaut werden.
Bereits 2017 begann in Deutschland der verpflichtende Einbau von Smart Metern für bestimmte Verbraucher. Davon betroffen waren zunächst alle Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh und Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW.
Seit 2020 unterliegen auch Stromkunden mit einem mittelgroßen Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr dem Pflichteinbau intelligenter Messsysteme (iMSys). Der Pflichteinbau betrifft weiterhin auch Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW. Diese Pflichtgruppe soll bis Ende 2025 mindestens zu 20 Prozent, Ende 2024 zu mindestens 50 Prozent und Ende 2030 zu mindestens 95 Prozent mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
Weiter gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von intelligenten Messgeräten für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, wie zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto. Denn: Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss es dem Netzbetreiber möglich sein, den Strombezug dieser „Großverbraucher“ bei drohender Überlastung des Netzes zu dimmen. Dafür ist als technische Basis ein intelligentes Messsystem erforderlich.
Großverbraucher mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh im Jahr fallen laut dem Gesetz erst ab 2028 unter die Einbaupflicht.
Bis 2032 sollen auf diesem Wege alle analogen Stromzähler durch intelligente oder digitale Messsysteme ausgetauscht werden.
Seit Beginn 2025 sind nun alle Stromversorger dazu verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Kunden mit Smart Meter können sich entsprechend für einen solchen Tarif entscheiden und sparen. Der Anreiz für den Einbau intelligenter Messsysteme wurde durch diese Entwicklung gestärkt.
Wie erhält man ein Smart Meter?
In den letzten Jahren wurden bereits immer mehr Smart Meter bei den Pflichteinbaufällen eingebaut. Betroffene Verbraucher erhalten in der Regel eine Nachricht von ihrem derzeitigen grundzuständigen Messstellenbetreiber und werden so über den geplanten Wechsel des Zählers informiert.
Wer aufgrund eines niedrigen Verbrauchs oder einer geringen Einspeisung nicht unter die Pflichteinbaufälle fällt, hat seit 2025 das Recht, den Einbau eines Smart Meters bei seinem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) einzufordern.
Eine andere Möglichkeit stellen wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) wie inexogy dar. Hier bieten sich oft finanzielle und funktionelle Vorteile im Vergleich zum gMSB. Dazu zählen beispielsweise Visualisierungslösungen wie das inexogy-Energieportal oder ein schnellerer Einbau des intelligenten Messsystems. Haben Sie Interesse an einem Smart Meter, können Sie hier Kontakt zu uns aufnehmen:
Nutzen Sie die Vorteile eines Smart Meters!
Quellen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Infografik Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan.
Handelsblatt. Wie Sie 2025 einen digitalen Stromzähler erhalten.
Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK). Umfrage: Deutsche bei Smart Metern weiterhin weitgehend ahnungslos.