Mit dem Smart-Meter-Rollout und unabhängigen Anbietern wie inexogy kommt mittlerweile Bewegung in den Milliarden-Sektor. Denn das Smart Meter Gateway Meteroit ist darauf ausgerichtet, alle vorhandenen Zähler über ein einziges Gateway abzuwickeln und damit einen einheitlichen, kostengünstigen Messstellenbetrieb zu ermöglichen. So können beispielsweise Energieversorger das inexogy-Gateway nutzen, um die Ablesung und Abrechnung aller Zähler als zusätzliche Leistungen zu erbringen und ein neues Geschäftsfeld aufzubauen.
Dabei schaltete sich 2015 das Bundeskartellamt ein, um das Submetering unter die Lupe zu nehmen und legte 2017 einen umfangreichen Abschlussbericht vor. Grund war eine veröffentlichte Studie von co2online, die darlegte, dass deutsche Mieter pro Jahr 195 Millionen Euro zu viel für Messdienstleister bezahlen (vgl. Quelle). Und das in einem Markt, der auf ungefähr 1,5 Milliarden Euro geschätzt wird.
Submetering: Was bedeutet das eigentlich?
Submetering umfasst die am Verbrauch orientierte Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden. Das schließt auch die Bereitstellung der dafür notwendigen Messtechnik – also beispielsweise von Wasserzählern, Heizkostenverteiler oder Wärmezähler mit ein. Mit dem zeitnah beginnenden Smart-Meter-Rollout kommen intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen dazu.
Submetering-Leistungen werden von Vermietern beziehungsweise Verwaltern für Wohneinheiten nachgefragt, für die eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie gegebenenfalls der Kaltwasserkosten vorgesehen ist. Der Vermieter beziehungsweise Verwalter schließt zu diesem Zweck einen Vertrag mit einem Submetering-Unternehmen. Die Kosten für das Submetering trägt dabei in der Regel nicht der Vermieter beziehungsweise Verwalter, sondern der Nutzer der Wohneinheit. Diese Kosten können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Nutzer umgelegt werden.
Gerade in großen Immobilien droht ein Wildwuchs der Zähler und der Möglichkeiten, deren Daten zu erfassen und abzurechnen. Daher kritisiert das Bundeskartellamt in einer Untersuchung auch die mangelnde Interoperabilität vieler Systeme der den Markt dominierenden Unternehmen. Diese erzielen aufgrund der beschriebenen Dreieckssituation stattliche Gewinne und haben kaum Interesse, an der Situation etwas zu ändern.
Wie verändern sich die Rahmenbedingungen für Submetering?
Für den Eigentümer ist das besonders erfreulich, weil sich seine Situation ab dem Jahr 2021 verbessert: Denn das Messstellenbetriebsgesetz löst dann das Auswahlrecht des Anschlussnutzers (Mieter) durch ein vorrangiges Auswahlrecht des Anschlussnehmers (Eigentümer) ab. Bis die Änderung in Kraft tritt, haben grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber aber auch Immobilieneigentümer und -verwalter die Möglichkeit, mit dem White-Label-Angebot von inexogy schon heute ein zentrales und multispartenfähiges Gateway zu verbauen. So wird die Immobilie vor dem Pflichteinbau eines Messsystems mit weniger Funktionalität geschützt. Für Eigentümer und Immobilienverwalter bedeutet das, einen einheitlichen Messstellenbetreiber für die gesamte Liegenschaft auswählen zu können.
Was sind die Voraussetzungen in einem Gebäude für Submetering?
Entscheidend ist, dass ein Smart-Meter-Gateway vorhanden ist oder eingebaut wird. Das kann beispielsweise zusammen mit dem Zähler für Allgemeinstrom verbaut werden. Existiert dieses Gateway in einer Immobilie, kann der einheitliche Messstellenbetrieb (Strom, Gas) in Kombination mit Submetering (Wasser, Wärme) über dieses einzelne Gateway im Gebäude gebündelt werden. Eine zweite Voraussetzung ist aber, dass verbaute Zähler mit M-Bus-Schnittstelle den OMS 4.0 Standard erfüllen müssen. Dritte Voraussetzung für die Auswahl des Messstellenbetreibers durch den Anschlussnehmer ist, dass intelligente Messsysteme verbaut werden, die nicht nur Strom, sondern mindestens eine weitere Sparte (Gas, Fernwärme, Heizwärme) über das Smart-Meter-Gateway gebündelt auslesen können. Außerdem darf die zentrale Auswahl des Messstellenbetreibers nicht mit Mehrkosten verbunden sein.
Submetering mit inexogy: Vorteile
Die Vorteile der Submetering-Dienstleistung im Rahmen des einheitlichen Messstellenbetriebs von inexogy liegen im Vergleich zu den etablierten Marktteilnehmern auf der Hand:
1) Der Preis für die Dienstleistung ist geringer und macht die Immobilie damit für Mieter attraktiver.
2) inexogy ermöglicht die Visualisierung der Verbrauchsdaten aller vier Sparten (Strom, Gas, Wasser, Wärme) über das etablierte inexogy-Webportal.
3) Schließlich werden die Zählerstände aller Energieträger aus einer Hand erfasst – selbstverständlich können dabei auch Erzeugungsanlagen wie BHKWs oder PV-Anlagen mit einbezogen werden.
Das händische Ablesen der Zähler gehört der Vergangenheit an. Die über Submetering angeschlossenen Zähler übermitteln die Daten per M-Bus an das Smart-Meter-Gateway. Von dort erfolgt die sichere Weitergabe unter Einhaltung der gesetzlichen Vortschriften an die Hochsicherheits-Rechenzentren von inexogy sowie zu den Marktteilnehmern, die Zugriff auf die Daten erhalten sollen.