Hinweis: Dieser Artikel behandelt technische Details zu Zählerplatzanforderungen und richtet sich vorwiegend an Fachleute der Elektrotechnik.
Die Hauptpunkte im Überblick
- Zwei der wichtigsten Regelwerke in Bezug auf die Zählerplatzanforderungen, an denen sich auch inexogy orientiert, sind die VDE-AR-N 4100 und die DIN VDE 0603.
- Zählerschränke müssen darüber hinaus auch immer den weiteren technischen Anforderungsbedingungen (TAB) des örtlichen Verteilnetzbetreibers (VNB) entsprechen.
- Ist die Messstelle nicht für die Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem geeignet, kann der Messstellenbetreiber eine Ertüchtigung verlangen oder auf die Installation des iMSys verzichten.
Inhaltsverzeichnis
1. Wer legt die Regeln für Zählerplätze und Zählerräume fest?
Damit ein Smart Meter an einer Messstelle installiert werden kann, muss diese für die Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem geeignet sein. Ist das nicht der Fall, kann der Messstellenbetreiber eine Ertüchtigung verlangen oder auf die Installation eines intelligenten Messsystems verzichten. Dabei orientiert inexogy sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Zählerschränke und Zählerräume. Diese werden einheitlich vom VDE-Verlag herausgegeben.
Zwei der wichtigsten Regelwerke sind die VDE-AR-N 4100 und die DIN VDE 0603. Mit den „Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR-Niederspannung)“ (VDE-AR-N 4100) legt die VDE FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb) den nationalen Standard für den Netzanschluss von Kundenanlagen in der Niederspannung fest. Die DIN VDE 0603 hingegen ist eine Normreihe für die Zählerplätze selbst.
Zählerschränke müssen außerdem den weiteren technischen Anforderungsbedingungen (TAB) des örtlichen Verteilnetzbetreibers (VNB) entsprechen. Vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird ein Musterwortlaut der TAB herausgegeben, den der Verteilnetzbetreiber als Basis für die eigenen TAB nutzen kann. Geregelt sind hier beispielsweise Festlegungen zur Anordnung des Hausanschlusskastens oder Vorgaben zur Stromzählung. Während der technische Teil also vorwiegend in den bundeseinheitlichen VDE-Anwendungsregeln festgelegt wird, fokussieren sich die TAB vor allem auf organisatorische Regelungen.
2. Was regelt die DIN-AR-N-4100?
Die lange Zeit gültige VDE-AR-N-4101 wurde am 1. April 2019 von der VDE-AR-N 4100:2019-04 abgelöst, die bis heute gültig ist. Hauptaufgabe der VDE-AR-N 4100:2019-04 ist es, die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen von Wohngebäuden mit direkter Messung und Betriebsströmen bis maximal 63 Ampere zu regeln. Entsprechend handelt es sich hierbei um die technischen Anschlussregeln in der Niederspannung. Festgehalten sind in der VDE-AR-N 4100 verschiedene Maßstäbe, von denen wir die wichtigsten im Folgenden erläutern.
3. Was wird durch die DIN VDE 0603 festgelegt?
Die DIN VDE 0603 ist eine Normenreihe, die sich mit Zählerplätzen und deren Komponenten in elektrischen Anlagen befasst. Diese beziehen sich insbesondere auf Wohn- und Geschäftsgebäude. In dieser Reihe gibt es mehrere aktuell gültige Normen, so beispielsweise die DIN VDE 0603-1:2017-06, welche allgemeine Anforderungen für Zählerplätze festlegt. Hier findet man auch die Anforderungen an Installationskleinverteiler und entsprechende Schutzanforderungen. Daneben gibt es die für den Rollout von Smart Metern besonders wichtige DIN VDE 0603-100:2020-03, welche sich vorwiegend auf die Integration von intelligenten Messsystemen in Zählerplätze konzentriert.
Andere gültige Normen der Reihe DIN VDE 0603, wie beispielsweise die 0603-3-1:2018-09, welche Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) betrifft, müssen selbstverständlich auch eingehalten werden. Immerhin behandeln alle Normen verschiedene Aspekte von Zählerplätzen, welche allesamt für die Verteilung, Übertragung und Messung von Energie relevant werden. In diesem Artikel werden nur einige der wichtigsten Anforderungen aufgelistet.
4. Anforderungen an den Zählerplatz
Das Zählerfeld, kurz ZF, muss insgesamt 450 mm hoch sein. Bei Zählerfeldern mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) setzt sich das Zählerfeld aus zwei Bereichen zusammen: Der erste, mit einer Höhe von 300 mm, ist der Bereich zur Aufnahme der Messeinrichtung (eHZ). Der zweite, mit einer Höhe von 150 mm, ist der Raum für Zusatzanwendungen (RfZ).
Der RfZ ist für den Rollout von Smart Metern besonders wichtig; denn er ist gemäß der VDE-AR-N 4100 jener Bereich, in dem alle erforderlichen Betriebsmittel des Netz- und Messstellenbetreibers untergebracht werden müssen. Er hat insgesamt 12 Teilungseinheiten pro Zählerfeld, in die beispielsweise Smart Meter Gateways (SMG), Sicherungsboxen oder Steuergeräte für Fernabschaltungen integriert werden können. Allerdings darf das RfZ der Norm zufolge nicht als Stromkreisverteiler oder für kundeneigene Schaltgeräte genutzt werden.
Außerdem muss es laut der VDE-AR-N 4100 einen netzseitigen Anschlussraum, kurz NAR, geben. Dieser besitzt eine Höhe von 300 mm. Für den NAR gibt es verschiedene allgemeine Installationsvorgaben, die durch die Norm festgehalten werden. Dazu gehören:
- Die Hauptleitung muss von unten, seitlich, von hinten oder durch ein seitlich am Zählerschrank angeordnetes Einspeisegehäuse geführt und angeschlossen werden
- Die Abdeckstreifen müssen von innen verriegelbar sein
- Es muss ein 5-poliges Sammelschienensystem vorhanden sein
- Als Trennvorrichtung für die Kundenanlage muss ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SLS) eingesetzt werden, der von Laien bedienbar, sperr- und plombierbar ist.
- Es darf ein Kombiableiter für den Überspannungsschutz nach VDE 0100-433 eingesetzt werden
Grundsätzlich sind Zählerplätze für Bemessungsströme von 63 A auszulegen.
5. Nutzung des anlagenseitigen Anschlussraums (ARR)
Während es nicht erlaubt ist, den ARR als Stromkreisverteiler zu nutzen, darf der Raum nach der VDE-AR-N 4100 für verschiedene andere Betriebsmittel genutzt werden. Das gilt zum Beispiel für Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK), Hauptschalter, eine FI-Schutzeinrichtung (RCD), Freigaberelais, LS-Schalter oder ein Überspannungsschutz (SPD) vom Typ 1 oder Typ 2. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Kombination aus FI-Schutzeinrichtungen und LS-Schalter (z.B. FI/LS) in den AAR zu integrieren. Wichtig zu beachten ist, dass im AAR alle Betriebsmittel für einen bedingten Kurzschlussstrom von 10 kA ausgelegt sein müssen.
6. Der Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ)
Im Zählerschrank ist ein Raum für den Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) vorzusehen, der sich an der VDE-AR-N 4100 und der DIN VDE 0603-1 orientiert. Der APZ dient als eine Schnittstelle zwischen dem Hausübergabepunkt für Kommunikationstechnik (HÜP) und dem Zählerplatz. In Bezug auf die Höhe des APZ gilt: Er muss eine Mindesthöhe von 300 mm haben. Weiter muss er eine eigene, plombierbare Berührungsschutz-Abdeckung haben. Zur Datenübermittlung zwischen Zähler und APZ müssen Netzwerkkabel (min. Cat. 5) gelegt werden, die über schutzisolierte RJ45-Buchsen miteinander verbunden werden. Eine der Buchsen sollte sich im RfZ befinden, eine andere im APZ.
Aus dem NAR heraus muss eine Spannungsversorgung in den APZ gelegt werden. Wichtig zu beachten ist außerdem, dass der APZ nicht außerhalb des Zählerschrankes platziert werden darf. Er muss nach DIN VDE 0603-2-1 an der Ober- oder Unterkante des Zählerschrankes platziert werden. Was somit möglich ist, ist, den APZ beispielsweise im Verteilerfeld unten oder im Kommunikationsfeld unten zu platzieren.
7. Was muss außerdem beachtet werden?
Einige weitere grundlegende Dinge, die Sie einhalten sollten:
- Nach DIN 18012 sollte immer sichergestellt werden, dass Zählerschränke in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen, wie in Hausanschlussnischen oder hierfür geeigneten Hausanschlussräumen, untergebracht werden.
- In Bezug auf die Temperatur gilt: Zählerschränke dürfen nicht in Räumen installiert werden, deren Temperatur dauernd (laut DIN 18012 mehr als eine Stunde) 30 °C übersteigt. Auch in feuer- oder explosionsgefährdeten sowie hochwassergefährdeten Bereichen darf kein Zählerschrank installiert werden.
- Ein Zählerschrank sollte mindestens die Schutzart IP31 nach DIN VDE 0603–1 einhalten. Liegt die Schutzart nach DIN VDE 0470 Teil 1 höher, also beispielsweise bei IP44 oder IP54, ist das umso besser.
8. Muss der Zählerschrank für ein Smart Meter umgebaut werden?
Entspricht der Zählerplatz nicht den notwendigen Anforderungen, muss er vor dem Einbau des Smart Meters entsprechend umgebaut werden. Die Verbraucherzentrale betont hierzu allerdings, dass ein Umbau vorwiegend bei Bauten vor 1965 nötig ist. Bauten, die danach errichtet wurden, erfüllen entsprechend meist alle Anforderungen oder müssen nur mit kleineren Änderungsmaßnahmen rechnen.
Hinweis: Die TAR-Niederspannung (VDE-AR-N 4100) wird rollend überarbeitet. Es muss also immer auf die jeweils aktuelle Version geachtet werden. Der Artikel fasst nur die wichtigsten Aspekte zusammen und setzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quellen
Hager. VDE-AR-N 4100. Bereit für die Energiewende.
VDE FNN. Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
DIN VDE 0603.
EnBW Energiegemeinschaft e.V. Wann muss eine Zähleranlage ertüchtigt werden?
Verbraucherzentrale. Smart Meter: Was Sie über die neuen Stromzähler wissen müssen.